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Wie können Beratungs- und Prozesskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten können nach der Scheidung als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu gehören sämtliche Kosten zur Klärung und Regelung des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder, die Kosten für die Festsetzung der elterlichen Unterhaltspflichten und den vereinbarten Versorgungsausgleich.

Daneben lassen sich alle Kosten für die Aufteilung des ehemals gemeinschaftlichen Vermögens und Hausrats sowie die Klärung sämtlicher Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der gemeinsamen Wohnung (Mietverträge, Grundbucheintragungen usw.) und sämtliche Gerichtskosten steuerlich absetzen.

Nicht absetzbar sind dagegen Umzugskosten, Zinsaufwendungen, Kosten für den Zugewinnausgleich oder Kosten im Zusammenhang mit Veränderungen der Konten und Depots bei Banken.

Je nach Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerpflichtigen und der Kinderzahl wird vom Einkommen eine zumutbare Belastung zwischen einem und sieben Prozent abgezogen.

PRAXISBEISPIEL:

Ralf Friedrich hat Einfünfte in Höhe von 75.000 EURO und Scheidungskosten in Höhe von 10.000 EUR.

Die zumutbare Eigenbelastung bei zwei Kindern beträgt 4 % vom Einkommen. Bei einem Einkommen von 75.000 EUR sind dieses 3.000 EUR. Alles was an Kosten über diesen Betrag hinausgeht, mindert die Einkommenssteuer. Im vorliegenden Fall können 7.000 EUR als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Bei Steuerberatungskosten bis zu 520 Euro kann gewählt werden, ob die Kosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

EXPERTENTIPP:

Es ist vorteilhafter, die Steuerberatungskosten als Sonderausgaben geltend zu machen. Wird die Pauschale bei den Werbungskosten nicht überschritten, würden diese Kosten sonst verloren gehen.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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