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Wie sind Steuerrückerstattungen unter den Ehegatten aufzuteilen?

Wenn das Finanzamt im Steuerbescheid eine Steuerrückerstattung feststellt, kann jeder Ehegatte verlangen, dass ihm der für seine Einkünfte relevante Steuerrückerstattungsbetrag zugewiesen wird.

Bei einer gemeinsamen Steuerveranlagung hat jeder Ehegatte einen eigenen Erstattungsanspruch, der auch selbst Steuern gezahlt hat.

Die Aufteilung der Steuererstattungsbeträge erfolgt nach dem Verhältnis der Lohnsteuerbeträge, die im Veranlagungszeitraum vom jeweiligen Ehegatten einbehalten wurden.

Hierdurch wird auch berücksichtigt, dass der geringverdienende Ehegatte durch die Anwendung des Splittingtarifs schlechter gestellt ist. Allerdings ist der geringverdienende Ehegatte auch in den Genuss von Steuerentlastungen gekommen, die meist nur auf Seiten des besser verdienenden Ehegatten entstanden sind.

Die Ehegatten werden je nachdem, wie viel Steuern sie tatsächlich auf die gemeinsamen Steuerschuld gezahlt haben, an der Steuerrückerstattung beteiligt.
Die Ehegatten können jedoch auch vereinbaren, dass sich der Erstattungsanspruch nach einer fiktiven Einzelveranlagung bestimmt.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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