
Wie unterscheiden sich Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Seit dem Jahr 1996 wird entweder Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt.
Während des laufenden Kalenderjahres wird nur das Kindergeld als monatliche Steuervergütung geleistet.
Der Kinderfreibetrag kommt für die Einkommenssteuer während der laufenden Kalenderjahres nicht zum tragen.
Für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer kann der Kinderfreibetrag allerdings auch schon während des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt werden.
Die in der Lohnsteuerkarte eingetragene Anzahl von Kindern wirken sich nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, nicht auf die Einkommenssteuer aus.
Am Ende des Kalenderjahres ist eine Vergleichsberechnung durchzuführen. Bei der Vergleichsberechnung wird ermittelt, ob für den jeweiligen Steuerpflichtigen Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag günstiger ist.
Bei der Vergleichsberechnung wird ermittelt, ob die einkommenssteuerliche Belastung durch Abzug des Kinderfreibetrages niedriger oder höher ist als das gewährte Kindergeld. Ist die steuerliche Entlastung aus dem Kinderfreibetrag niedriger als das Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt. . Es bleibt dann beim gezahlten Kindergeld. Der Betrag der über dem Kinderfreibetrag liegt, wird dem Steuerpflichtigen vom Staat geschenkt und dient damit der Familienförderung.
Ist die steuerliche Entlastung aus dem Kinderfreibetrag höher als der Kindergeldanspruch, werden die Kinderfreibeträge auch bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Der Kinderfreibetrag mindert dann das zu versteuernde Einkommen. Bei einem geringeren Einkommen ist auch eine geringere Einkommenssteuer zu zahlen.
Bei Berücksichtigung des Kinderfreibetrages wird das bereits erhaltene Kindergeld verrechnet.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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