
Was darf ich beim Auszug mitnehmen?
Beim Auszug dürfen grundsätzlich alle persönlichen Gegenstände wie Kleidung, Dokumente, Familienfotos, Schmuckgegenstände, Bücher, Schallplatten, CDs, Sportgeräte, erhaltene Geschenke und Familienandenken mitgenommen werden.
Alles was Ihnen allein gehört, darf grundsätzlich von Ihnen beim Auszug mitgenommen werden.
Weiterhin dürfen alle Sachen mitgenommen werden, die für den Beruf benötigt werden.
Hinsichtlich des gemeinsamen Hausrats sollten die Gegenstände unter den Eheleuten gleichberechtigt aufgeteilt werden.
Es ist jedoch stets zu berücksichtigen, falls Kinder vorhanden sind, welche Einrichtungsgegenstände zur Versorgung der Kinder beim betreuenden Elternteil verbleiben sollten, selbst wenn sie im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehen.
EXPERTENTIPP:
Nehmen Sie bei einem Auszug möglichst alle Gegenstände, die Ihnen alleine gehören, mit.
Es passiert nicht selten, dass nachher, falls unter Umständen ein neuer Partner bei Ihrem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten einzieht, nicht mehr genau festgestellt werden kann, was Ihnen und was dem anderen Mitbewohner gehört.
Viele verlassene Ehegatten nehmen es auch als Anlass, die Gegenstände des ausgezogenen Ehegatten verschwinden zu lassen.
Um weitere Schwierigkeiten und lange juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Sie insbesondere persönliche Dokumente, Fotos, Gehaltsunterlagen oder Versicherungsunterlagen unbedingt bei Ihrem Auszug mitnehmen und darauf achten, dass der andere Ehegatte sich diese nicht aneignet.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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