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Wovon soll ich leben, wenn mein ausgezogener Ehegatte Alleinverdiener ist?

Wenn Sie kein eigenes Einkommen zur Verfügung haben und Ihr ausgezogener Ehegatte, der bisher allein die Familie finanziell versorgt hat, Ihnen und/oder Ihren Kindern keinen Unterhalt zahlt, so besteht die Möglichkeit, staatliche Sozialleistungen zu beantragen.
Als staatliche Sozialleistungen stehen folgende Hilfen zur Verfügung:

  • Wohngeld: Nur jeder Siebte beantragt nach der Trennung Wohngeld.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt: Jeder Achte beantragt nach der Trennung Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Unterhaltsvorschuss für kleine Kinder bis zum Alter von 6 Jahren: In 7 von 10 Fällen wird nach einer Trennung Unterhaltsvorschuss für kleinere Kinder gezahlt, wenn der ausgezogene Ehegatte keinen Kindesunterhalt zahlt.
  • Sozialhilfe bzw. Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II)
  • Arbeitslosengeld I
  • Erziehungsgeld
  • Mutterschaftsgeld

Sofern einem Ehegatten und/oder den Kindern Sozialleistungen gewährt werden, so gehen die Ansprüche auf Zahlung von Unterhalt auf das Sozialamt über. Das Sozialamt gewährt also keine unabhängigen Hilfen, sondern schießt nur den Unterhaltsbetrag vor, den eigentlich der ausgezogene Ehegatte zu zahlen hätte.

Das Sozialamt wird sich selbstverständlich an den ausgezogenen Ehegatten wenden und ihn zur Erstattung der gezahlten Sozialleistungen auffordern. Zahlt der ausgezogene Ehegatte nicht freiwillig den Unterhalt, so wird er auf Unterhalt verklagt werden.


EXPERTENTIPP:
Scheuen Sie sich nicht, Sozialleistungen auch zum Wohl Ihrer Kinder zumindest vorübergehend in Anspruch zu nehmen. Das Sozialamt hat als staatliche Institution meist ganz andere Druckmittel, den ausgezogenen Ehegatten zur Unterhaltszahlung zu bewegen.

Einige Sozialleistungen wie Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden erstattungsfrei gezahlt.

Viele Ehegatten, die noch über ein eigenes geringfügiges Einkommen verfügen, werden nur zum Teil oder gar keine Sozialleistungen erhalten. Es ist jedoch sinnvoll, bei dem örtlich zuständigen Sozialamt einen Termin zu vereinbaren und sich dort über die möglichen Sozialleistungen zu informieren.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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