Zugewinngemeinschaft

Wenn die Ehegatten keine Vereinbarung über ihren Güterstand getroffen haben, leben sie mit der Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die Zugewinngemeinschaft ist heute immer noch der verbreitetste Güterstand, weil sich die Ehegatten bei der Eheschließung meist nicht über die Folgen der Eheschließung informieren.

Viele Menschen treffen zwar Vorsorge für Krankheit und das Alter, indem sie private Altersvorsorge betreiben und Krankenzusatzversicherungen abschließen.

Über die Folgen eine Eheschließung und den möglichen Konsequenzen in der Zukunft machen sich allerdings nur die wenigsten Eheleute Gedanken.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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