
Zugewinngemeinschaft
Wenn die Ehegatten keine Vereinbarung über ihren Güterstand getroffen haben, leben sie mit der Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft ist heute immer noch der verbreitetste Güterstand, weil sich die Ehegatten bei der Eheschließung meist nicht über die Folgen der Eheschließung informieren.
Viele Menschen treffen zwar Vorsorge für Krankheit und das Alter, indem sie private Altersvorsorge betreiben und Krankenzusatzversicherungen abschließen.
Über die Folgen eine Eheschließung und den möglichen Konsequenzen in der Zukunft machen sich allerdings nur die wenigsten Eheleute Gedanken.
- Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
- Was ist der Zugewinnausgleich?
- Wie wird das Anfangs- und wie das Endvermögen ermittelt?
- Wie wird der Zugewinn ermittelt?
- Werden beim Zugewinnausgleich Geschenke, die während der Ehe gemacht wurden, berücksichtigt?
- Wann kann der Zugewinnausgleich verweigert werden?
- Muss ich den Zugewinnausgleich auf einmal zahlen?
- Übertragen von Vermögensgegenstände unter Anrechnung auf den Zugewinnausgleich?
- Was ist ein vorzeitiger Zugewinnausgleich und wann wird er durchgeführt?
- Wie kann der Zugewinnausgleich gesichert werden?
- Wie kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder abgeändert werden?
- Wie erfahre ich, welches Vermögen mein Ehegatte während der Ehe hinzugewonnen hat?
- Wann verjährt der Zugewinnausgleich?
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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