
Was ist der Zugewinnausgleich
Wenn die Zugewinngemeinschaft zu Lebzeiten der Eheleute beendet wird, so kann derjenige, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat, vom anderen Ehegatten einen Zugewinnausgleich verlangen.
Der Zugewinnausgleich muss nur auf Antrag gezahlt werden. Wenn derjenige, der den Ausgleich verlangen kann, sich nicht um den Zugewinnausgleich kümmert, ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, dieses auf den Zugewinnausgleich hinzuweisen.
Bei einem Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen jedes Ehegatten mit seinem Endvermögen verglichen. Derjenige Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte von den abgegeben werden, was er mehr hinzugewonnen hat.
EXPERTENTIPP:
Der Zugewinnausgleich kann dann erhebliche Konsequenzen haben, wenn ein Ehegatte während der Ehe sehr viel Vermögen hinzugewonnen hat, weil er z.B. ein eigenes Unternehmen aufgebaut hat, etwas geerbt hat etc.
In diesen Fällen kann die Zahlung eines Zugewinnausgleiches den Ruin eines Unternehmens oder den Verkauf eines Hauses bedeuten.
Um dieses auszuschliessen, sollten sich die Eheleute frühzeitig über die Möglichkeiten des Ausschlusses des Zugewinnausgleichs oder der Abänderung des Güterstandes durch einen Ehevertrag informieren.
Da die wirtschaftliche Entwicklung der Eheleute nicht voraussehbar ist, insbesondere dann nicht, wenn die Ehegatten in jungen Jahren heiraten, ist der Abschluss eines Ehevertrages stets anzuraten.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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