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Wie kann der Zugewinnausgleich gesichert werden?

Der Zugewinn kann grundsätzlich durch die Einleitung vorläufigen Rechtsschutzes gesichert werden.
Vorläufiger Rechtsschutz in Form des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung setzen immer voraus, dass bereits der Scheidungsantrag gestellt oder ein Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich eingeleitet wurde.

Voraussetzung für die Sicherungsmaßnahmen ist immer, dass das Verhalten des zum Zugewinnausgleich verpflichteten, befürchten lässt, dass der zukünftige Zugewinnausgleich nicht mehr durchsetzbar ist.


EXPERTENTIPP:
Um zu verhindern, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Vermögen mindert oder verschwendet, sollte sobald diese Befürchtung besteht, schnellstmöglich die Scheidung beantragt oder der vorzeitige Zugewinnausgleich begehrt werden.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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