
Wohnung, Miete und Eigenheim
Die Ehewohnung kann gerade, wenn es um die Trennung geht, zu massiven Streitigkeiten zwischen den Ehegatten führen. Dieses gilt sowohl für eine angemietete Wohnung als auch für ein Eigenheim der Eheleute. Selbstverständlich können beide Ehegatten auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses getrennt leben.
Häufig kommt es allerdings durch die hohe emotionale Belastung in der Trennungszeit zu vielen Reibereien, die nicht selten in Gewaltausbrüchen enden. Wenn das Zusammenleben nicht mehr zu ertragen ist, jedoch keiner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen will, stellt sich die Frage, wer in der gemeinsamen Ehewohnung oder im gemeinsamen Eigenheim bleiben darf.
EXPERTENTIPP:
Es gibt die Möglichkeit, dass Ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Benutzung unter bestimmten Voraussetzungen zugewiesen wird und Ihr Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Auch bei einem freiwilligen Auszug eines Ehegatten ist es wichtig zu wissen, wer in Zukunft die Wohnkosten tragen muss, wie der ausgezogene Ehegatte sich gegen den erzwungenen Auszug wehren kann etc.
Themen im Ratgeber Wohnung und Miete
- Wie wirkt sich die Trennung auf einen Mietvertrag aus?
- Wie wirkt sich die Scheidung auf einen Mietvertrag aus?
- Wann kann die Wohnung bzw. das Eigenheim einem Ehegatten zur alleinigen Benutzung zugewiesen werden?
- Erhält der ausgezogene Ehegatte eine Entschädigung vom anderen Ehegatten?
- Werden die Nebenkosten der Miete bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
- Zählt mietfreies Wohnen als Einkommen bei der Unterhaltsberechnung?
- Besteht eine Pflicht die Ehewohnung vor Ablauf des Trennungsjahres aufzugeben?
- Wer muss bei der Trennung das Wohneigentum abbezahlen?
- Können wir eine Vereinbarung für die Wohnungsnutzung treffen?
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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