Wohnung, Miete und Eigenheim

Die Ehewohnung kann gerade, wenn es um die Trennung geht, zu massiven Streitigkeiten zwischen den Ehegatten führen. Dieses gilt sowohl für eine angemietete Wohnung als auch für ein Eigenheim der Eheleute. Selbstverständlich können beide Ehegatten auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses getrennt leben. 

Häufig kommt es allerdings durch die hohe emotionale Belastung in der Trennungszeit zu vielen Reibereien, die nicht selten in Gewaltausbrüchen enden. Wenn das Zusammenleben nicht mehr zu ertragen ist, jedoch keiner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen will, stellt sich die Frage, wer in der gemeinsamen Ehewohnung oder im gemeinsamen Eigenheim bleiben darf. 

EXPERTENTIPP:
Es gibt die Möglichkeit, dass Ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Benutzung unter bestimmten Voraussetzungen zugewiesen wird und Ihr Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Auch bei einem freiwilligen Auszug eines Ehegatten ist es wichtig zu wissen, wer in Zukunft die Wohnkosten tragen muss, wie der ausgezogene Ehegatte sich gegen den erzwungenen Auszug wehren kann etc.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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