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Können wir eine Vereinbarung für die Wohnungsnutzung treffen?

Oftmals können sich die Ehegatten selbst darüber verständigen, wer die Ehewohnung in Zukunft allein nutzen darf. Der ausgezogene Ehegatte muss sich nun eine eigene Unterkunft suchen. Für diese entstehen in der Regel auch eigene Kosten.

Der ausgezogene Ehegatte hat deswegen zumeist ein Interesse daran, dass er für die Ehewohnung nicht weiter zahlen muss. Insbesondere dann nicht, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind.

Nach einem Streit ist vielen Ehegatten oft noch nicht klar, ob die Trennung auf Dauer sein soll. Für diesen Fall wäre es vorschnell, den Mietvertrag abzuändern und damit das Mietverhältnis insgesamt zu gefährden.

Sofern beide Ehegatten den Mietvertrag gemeinsam geschlossen haben bzw. der ausgezogene Ehegatte alleiniger Mieter der Wohnung war und die Trennung bereits entgültig ist, muss zum einen mit dem Vermieter eine Regelung getroffen werden, dass der Mietvertrag auf den anderen Ehegatten umgeschrieben wird.

Weiterhin kann der andere Ehegatte, der nicht mehr in der Wohnung wohnt verlangen, dass ihm nach Ablauf des Trennungsjahres bezüglich der Wohnung keine Kosten entstehen. Bis zum Ablauf des Trennungsjahres muss der in der Wohnung verbleibende Ehegatte unter Umständen weniger für die Wohnung zahlen.

Die Ehegatte sind grundsätzlich frei bei Ihrer Vereinbarung, wer in der Wohnung bleibt, wieviel an den ausgezogenen Ehegatten gezahlt werden soll, wer das Wohnungseigentum übernehmen soll etc.

Kann eine Einigung der Ehegatten einverständlich nicht erzielt werden, so ist immer eine gerichtliche Klärung der Wohnungszuweisung möglich.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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