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Werden verbrauchsabhängige Kosten der Miete bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

Bei dieser Frage ist zu unterscheiden, ob der Unterhaltsberechtigte oder der Unterhaltspflichtige die verbrauchsabhängigen Kosten trägt und für welche Wohnung die verbrauchsabhängigen Kosten gezahlt werden müssen.

Zahlen die Ehegatten selbst für sich die verbrauchsabhängigen Kosten, so können diese nicht berücksichtigt werden. Beim unterhaltspflichtigen Ehegatten sind diese Kosten bereits in seinem Selbstbehalt, beim unterhaltsberechtigten Ehegatten im Unterhalt berücksichtigt.

Nur wenn der unterhaltspflichtige Ehegatte die Miete inklusive der verbrauchsabhängigen Kosten für die Wohnung des anderen Ehegatten und/oder die gemeinsamen Kinder zahlt, kann er diese Kosten vom Unterhalt abziehen.

Wohnen mehrere Unterhaltsberechtigte zusammen, so sind die verbrauchsabhängigen Kosten aufzuteilen.
Auf erwachsene Personen entfallen zwei Teile, auf Kinder entfällt ein Teil.

Bei einem Erwachsenen und zwei minderjährigen Kindern ist das Verhältnis also 2:1:1.

Beim Erwachsenen kann also die Hälfte der verbrauchsabhängigen Kosten auf den Unterhalt angerechnet werden. Bei den zwei Kindern kann der Kindesunterhalt um ¼ der verbrauchsabhängigen Kosten gekürzt werden.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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