
Unfallversicherung
Grundsätzlich hat eine Scheidung nicht per se Auswirkung auf den Versicherungsvertrag. Häufig kommt es allerdings vor, dass ein Ehegatte die Versicherung abgeschlossen hat und damit Versicherungsnehmer ist.
Die Person, die durch die Versicherung versichert ist, ist wiederum der andere Ehegatte. In diesem Fall sollte die Scheidung der Versicherung angezeigt werden, so dass die Versicherung abgeändert werden kann.
Gleiches gilt auch für den Fall, wenn beide Ehegatten gemeinsam versichert sind. Auch dann sollten nach der Scheidung mit der Versicherung getrennte Versicherungen vereinbart werden.
Kundenmeinungen
Jens K.,
Danke für den tollen Service.
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,
So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,
Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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