Unfallversicherung

Grundsätzlich hat eine Scheidung nicht per se Auswirkung auf den Versicherungsvertrag. Häufig kommt es allerdings vor, dass ein Ehegatte die Versicherung abgeschlossen hat und damit Versicherungsnehmer ist.

Die Person, die durch die Versicherung versichert ist, ist wiederum der andere Ehegatte. In diesem Fall sollte die Scheidung der Versicherung angezeigt werden, so dass die Versicherung abgeändert werden kann.

Gleiches gilt auch für den Fall, wenn beide Ehegatten gemeinsam versichert sind. Auch dann sollten nach der Scheidung mit der Versicherung getrennte Versicherungen vereinbart werden.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

Bewerten Sie diesen Artikel

Bewertung wird verarbeitet...
Bisher noch keine Bewertung. Seien Sie der erste!