Wohngebäudeversicherung

Derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist, ist nach dem Gesetz Versicherungsnehmer. Sind beide Ehegatten als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und damit Versicherungsnehmer, läuft der Versicherungsschutz nach der Scheidung weiter.

Versicherungsnehmer sind dann die geschiedenen Ehegatten als Eigentümergemeinschaft der Immobilie. Der Versicherungsschutz ist an die Immobilie und nicht an die Personen geknüpft. Bei einer Übertragung der Immobilie auf einen neuen Eigentümer oder auf einen der geschiedenen Ehegatten allein, geht die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über.

Der neue Eigentümer kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Erwerb der Immobilie kündigen.
 
 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

Bewerten Sie diesen Artikel

Bewertung wird verarbeitet...
Bisher noch keine Bewertung. Seien Sie der erste!