
Wohngebäudeversicherung
Derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist, ist nach dem Gesetz Versicherungsnehmer. Sind beide Ehegatten als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und damit Versicherungsnehmer, läuft der Versicherungsschutz nach der Scheidung weiter.
Versicherungsnehmer sind dann die geschiedenen Ehegatten als Eigentümergemeinschaft der Immobilie. Der Versicherungsschutz ist an die Immobilie und nicht an die Personen geknüpft. Bei einer Übertragung der Immobilie auf einen neuen Eigentümer oder auf einen der geschiedenen Ehegatten allein, geht die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über.
Der neue Eigentümer kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Erwerb der Immobilie kündigen.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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