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Familienunterhalt Übersicht

Der Familienunterhalt kann während des Zusammenlebens der Ehegatten geltend gemacht werden.

In der Praxis hat der Familienunterhaltsanspruch direkt keine große Bedeutung, da sich die Ehegatten während der intakten Ehe meist gut über die finanziellen Dinge einigen können.

Der Familienunterhaltsanspruch hat mehr eine Bedeutung dafür, wenn sich Dritte an einen der Ehegatten wenden wollen und fraglich ist, ob der andere Ehegatte für die finanziellen Verpflichtungen irgendwie mit herangezogen werden kann.

PRAXISBEISPIEL:
Frau Helga Schubert hatte sich vor der Ehe ein eigenes Auto gekauft. Die Raten für die Abzahlung des Autos hat sie stets selbst bezahlt. Als Frau Schubert Ihren Arbeitsplatz verlor, konnte sie die Raten nicht mehr zahlen.

Zwischenzeitlich hatte sie Herrn Norbert Schubert geheiratet. Dieser verdient als Augenarzt ein monatliches Nettoeinkommen von 5.000 €. Beide Eheleute haben monatliche Kosten in Höhe von 2.000 €. Da Herr Schubert ein gutes Einkommen hat, einigen sich die Eheleute darauf, dass Frau Helga Schubert nicht mehr arbeiten geht, sondern den Haushalt führt.

Nun kommt das Autohaus auf Frau Helga Schubert zu und verlangt die restlichen Raten in Höhe von 6.000 €.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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