
Kann auf den Familienunterhalt verzichtet werden?
Da in einer Ehe beide Ehegatten untereinander verpflichtet sind, für den anderen zu sorgen und die gegenseitige Unterstützung eines der Hauptmerkmale der Ehe sind, kann auf den Anspruch auf Familienunterhalt nicht verzichtet werden.
Auch wenn der Ehemann seiner Frau das Versprechen abringt, dass sie trotz ihrer Haushaltstätigkeit von ihm nie Taschengeld oder Geld für ein eigenes Hobby haben will, so muss sich die Ehefrau nicht daran halten.
Grundsätzlich sind die Ehegatten in der Wahl ihrer finanziellen Lebensumstände frei und können sich auf eine Zahlung einigen oder nicht.
EXPERTENTIPP:
Wenn Sie jedoch als haushaltsführender Ehegatte bei normalen bis guten Einkommensverhältnissen etwas Geld für sich selbst haben wollen, so kann Ihr verdienender Ehegatte dieses nicht verweigern.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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