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Wann entfällt der Anspruch auf Familienunterhalt?

Der Anspruch auf Familienunterhalt erlischt mit dem Tode eines Ehegatten.
Ferner entfällt der Anspruch auf Familienunterhalt dann, wenn die Ehegatten sich trennen und die häusliche Gemeinschaft aufgeben.

EXPERTENTIPP: 
Wenn Sie und Ihr Ehegatte sich trennen und die häusliche Gemeinschaft aufgeben, entsteht in diesem Fall ein neuer Unterhaltsanspruch, nämlich der auf Trennungsunterhalt. Wichtig ist, dass Sie diesen gegenüber ihrem Ehepartner separat geltend machen, weil dieser völlig unabhängig von dem Anspruch auf Familienunterhalt ist. 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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