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Nachehelicher Unterhalt

Im Jahr 2010 wurden laut Statistisches Bundesamt (Destatis) 187.027 Ehepaare geschieden. Selbst dann, wenn ein Ehegatte vor der Scheidung Trennungsunterhalt erhalten hat, heißt das noch nicht, dass er auch berechtigt ist, nachehelichen Unterhalt zu verlangen.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind von ihrem Inhalt her vollkommen verschieden.

Während Trennungsunterhalt im Regelfall gezahlt werden muss, ist die Zahlung von nachehelichem Unterhalt die Ausnahme.

Gerade weil der nacheheliche Unterhalt nur im Ausnahmefall gezahlt wird und nach der Scheidung zu erheblichen finanziellen Einschränkungen führen kann, wird hierüber in der Praxis am heftigsten gestritten.

EXPERTENTIPP:
Falls Sie sich die Frage stellen, ob Sie nachehelichen Unterhalt verlangen können, wofür dieser gezahlt wird, in welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht etc. möchten Sie schnell eine Antwort bekommen.

Hierzu haben wir die in der Praxis am häufigsten auftretenden Fragen bereits beantwortet, um Ihnen eine erste Orientierung zu geben.

Allerdings ist bei der konkreten Prüfung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen die Beratung durch einen Rechtsanwalt unumgänglich!

Gerne stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte bei Unterhaltsberechnungen zur Verfügung.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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