
Erhält meine Stiefmutter, die von meinem verstorbenen Vater geschieden war, von mir als Erbe Unterhalt?
Erhält meine Stiefmutter, die von meinem verstorbenen Vater geschieden war, von mir als Erbe Unterhalt?
Wenn Ihr Vater an Ihre Stiefmutter Unterhalt gezahlt hat und Sie Ihren Vater beerbt haben, sind auch Sie verpflichtet, weiterhin Unterhalt an Ihre Stiefmutter zu zahlen.
Selbst wenn ihr Stiefmutter sie früher schlecht behandelt hat, spielt dieses für die Unterhaltsverpflichtung keine Rolle, da es nicht ihre eigene Unterhaltsverpflichtung, sondern die mit dem Nachlass geerbte Unterhaltsverpflichtung Ihres Vaters ist.
Besteht allerdings für die Unterhaltsverpflichtung ein Verwirkungsgrund, so kann sich auch der Erbe auf die Verwirkung wirksam berufen, wenn der Verwirkungstatbestand dem zahlungspflichtigen Ehegatten nicht bekannt war.
PRAXISBEISPIEL:
Ihre Stiefmutter hat Sie früher regelmäßig geschlagen oder bedroht, ohne dass Ihr Vater etwas davon wusste. Jetzt können Sie sich auf dieses Fehlverhalten berufen und die Verwirkung des Unterhaltsanspruches geltend machen.
In diesem Fall muss dann kein Unterhalt weiter an Ihre Stiefmutter gezahlt werden.
Insgesamt muss natürlich nicht unbegrenzt an die Stiefmutter Unterhalt gezahlt werden. Die Unterhaltsverpflichtung ist auf den Betrag begrenzt, den die Stiefmutter als Pflichtteil von Ihrem Vater verlangen könnte, wenn sie noch mit ihm verheiratet wäre.
Der Pflichtteil beträgt z.B. bei Ehegatten, die keinen Ehevertrag haben und damit im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ¼ des Nachlasses, wenn Kinder des Verstorbenen vorhanden sind.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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