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Wann entfällt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entfällt grundsätzlich dann, wenn die Voraussetzungen wegfallen.

Erreicht bei Unterhalt wegen Kinderbetreuung das jüngste Kind das Alter von 3 Jahren, so entfällt der Unterhaltsanspruch für den geschiedenen Ehegatten, weil dieser dann verpflichtet ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Wenn der bisher unterhaltsberechtigte Ehegatte selbst genug verdient oder realistisch verdienen könnte, entfällt ebenfalls der Unterhaltsanspruch.

Der nacheheliche Unterhalt kann weiter zeitlich begrenzt werden. Ab Erreichen dieser zeitlichen Grenze ist ebenfalls kein Unterhalt mehr zu zahlen.

Schließlich entfällt ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt auch dann, wenn der geschiedene Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat.

EXPERTENTIPP:
Verlassen Sie sich als unterhaltsberechtigter Ehegatte nicht darauf, dass Sie immer einen Anspruch auf Unterhalt haben werden! Gerade in dem Fall, wenn Sie Kinder betreuen, haben Sie grundsätzlich ab dem dritten Lebensjahr Ihres Kindes eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen! Nur, wenn Sie kindes- oder personenbezogene Gründe darlegen können, warum Sie ausnahmsweise länger Unterhalt wegen Kindesbetreuung erhalten sollten, könnten Sie Ihren Unterhaltsanspruch eventuell verlängern.


Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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