Trennungsunterhalt Übersicht

Im Jahr 2004 lebten niedrig geschätzt etwa zwei Millionen Ehepaare getrennt. In vielen Fällen bleibt nach einer Trennung ein Ehegatte zurück, dem nun weniger Geld zur Verfügung steht als vor der Trennung.

In Fällen, in denen Kinder betreut werden, bestand während des Zusammenlebens häufig die Absprache, dass der betreuende Elternteil nur geringfügig oder gar nicht arbeitet. Die Hauptzeit sollte der Erziehung und Betreuung der gemeinsamen Kinder gewidmet werden.
Wenn nun der Ehegatte, der den hauptsächlichen Verdienst hatte, von zu Hause auszieht, ist dieser Ehegatte verpflichtet, an den anderen Ehegatten Unterhalt zu zahlen.

Naturgemäß weiß ein Ehegatte, der gerade von seinem Ehepartner verlassen wurde oder selbst diesen verlassen hat, nicht wie der Unterhalt geltend gemacht wird und für was er Unterhalt erhält etc. 

EXPERTENTIPP:
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich trennen und dieser das höhere Einkommen hatte, machen Sie ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber Ihrem Ehepartner geltend. Auf diese Weise können Sie Ihren Lebensstandard während der Ehezeit auch in der Trennungsphase halten!

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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