
Kindesunterhalt
Rund eine Million Kinder sind in Deutschland auf Sozialhilfe angewiesen. Häufiger Grund ist, dass unterhaltspflichtige Eltern nicht für sie zahlen.
Besonders Väter neigen dazu, sich nach der Trennung von ihrer Frau vor den Unterhaltszahlungen für ihre Kinder zu drücken. Sie wollen nicht, dass dieses Geld in irgendeiner Form der Mutter zugutekommt.
Nur jeder dritte Vater kommt seinen finanziellen Verpflichtungen pünktlich und in vollem Umfang nach.
Beide Eltern sind nach dem Gesetz verpflichtet, ihrem Kind Unterhalt zu leisten.
Derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt und isst, erbringt den Unterhalt durch Betreuungsleistungen. Der andere Elternteil, bei dem sich das Kind nicht oder nur gelegentlich aufhält, muss zur Betreuung des Kindes durch Unterhaltszahlungen beitragen.
EXPERTENTIPP:
Da das Kind sich - je nach Alter - nicht selbst unterhalten kann und die Eltern für die Versorgung der Kinder verantwortlich sind, müssen Sie als zahlungspflichtiger Elternteil auch dann zahlen, wenn das Kind den Umgang mit Ihnen verweigert. Es gilt also nicht der Grundsatz „ich zahle nicht, wenn ich das Kind nicht sehen kann bzw. darf“.
Häufiger kommt es vor, dass sich die Kinder regelmäßig bei beiden Eltern jeweils an bestimmten Tagen aufhalten und von diesen versorgt werden. Es stellt sich dabei die Frage, welche Auswirkungen dieses für die Unterhaltszahlung hat.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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