
Der Unterhaltsschuldner behauptet, er hätte nicht genügend Einkommen für den Kindesunterhalt.
In Unterhaltsverfahren kommt es regelmäßig vor, dass der zahlungspflichtige Elternteil versucht, sein Einkommen so gering wie möglich zu halten. Viele wissen, dass von der Höhe des Einkommens auch die Höhe des Unterhalts abhängt.
Um Auskunft über das Einkommen des Unterhaltsschuldners zu bekommen ist diese zunächst aufzufordern, umfassend seine Einkommensverhältnisse offen zu legen.
Wenn die Vermutung bleibt, dass er trotzdem nicht alle Einkünfte angibt, und Sie einen konkreten Verdacht haben, kann vor Gericht eine Klage erhoben werden, mit der der unterhaltspflichtige Elternteil nochmals aufgefordert wird, seine Einkommensbelege vorzulegen. Anschließend kann verlangt werden, dass er die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Einkünfte eidesstattlich versichert.
Da eine falsche eidesstattliche Versicherung strafbar ist und hart bestraft wird, werden in vielen Fällen vor Gericht alle Einkünfte offengelegt.
Ist der zahlungspflichtige Ehegatte dennoch so skrupellos und verschweigt weitere Einkünfte oder besteht bereits ein Unterhaltstitel und sie haben nur gehört, dass er höhere Einkünfte hat, die er Ihnen nicht mitteilt, so bleibt nur die Beauftragung eines Detektivs.
Mit Hilfe eines Detektivs kann genau überprüft werden, wo sich ein Elternteil aufhält, wo er arbeitet und wie lange und wie viele Nebenbeschäftigungen daneben noch ausgeübt werden.
EXPERTENTIPP: Haben Ihnen z.B. Freunde oder Bekannte mitgeteilt, Ihr arbeitslos gemeldeter Ex-Mann würde regelmäßig auf einer Baustelle arbeiten, nächtelang Bier ausschenken, an einem Hausbau mithelfen etc. so sollten Sie so schnell wie möglich einen Detektiv beauftragen. Selbst an die entsprechenden Informationen zu kommen, ist meist sehr schwer.
Zudem kann ein Detektiv in einem Gerichtsverfahren als Zeuge auftreten und direkt als Augenzeuge schildern, was er gesehen hat.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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