
Ist es wichtig, ob Kinder aus einer Ehe oder aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stammen?
Seit dem 1.7.1998 sind durch das Kindesunterhaltsgesetz (KindUG) die Unterhaltsansprüche aller Kinder verheirateter und nichtverheirateter Eltern gleichgestellt.
Es spielt heute keine Rolle mehr, ob ein Kind ehelich oder nichtehelich geboren wird. Eine Bevorzugung von ehelichen Kindern zu nichtehelichen Kindern gibt es nicht mehr.
EXPERTENTIPP:
Wenn Sie einen Anspruch auf Unterhalt für Ihr nichteheliches Kind gegenüber dem Kindsvater geltend machen wollen, muss natürlich feststehen, dass dieser der Erzeuger des Kindes ist. Demnach hat der Erzeuger die Vaterschaft schriftlich anzuerkennen. Sollte dieser die Vaterschaft bestreiten, ist eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft unumgänglich.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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