
Unter welchen Voraussetzungen hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt?
Grundsätzlich haben alle Kinder gegen Ihre Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, solange sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Solange die Kinder mit beiden Eltern zusammenleben, wird der Kindesunterhalt weder gesondert ausgerechnet noch gezahlt. Die Kinder werden von beiden Eltern finanziert und beide Eltern kümmern sich persönlich um die Kinder.
Wenn sich die Eltern trennen, leben die Kinder in der Regel die meiste Zeit nur bei einem Elternteil. Zum anderen Elternteil besteht häufig nur ab und zu Kontakt.
Sobald nicht mehr beide Eltern mit den Kindern zusammenleben, führt dieses auch zu einer Trennung der Unterhaltspflichten:
- Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, betreut und versorgt die Kinder. Er leistet somit "Betreuungsunterhalt".
- Der andere Elternteil, der sich nicht tagtäglich um die Kinder kümmert, muss als Ausgleich lediglich einen finanziellen Unterhaltsbeitrag leisten, den sog. "Barunterhalt".
EXPERTENTIPP:
Der Betreuungsunterhalt wird in der Regel stets von einem Elternteil geleistet, der andere getrennt lebende Elternteil leistet seinen Zahlungsbeitrag in Form des Barunterhalts.
Benutzen Sie nicht die Zahlungspflicht des Barunterhalts als Mittel, um den anderen Elternteil unter Druck zu setzen! Denken Sie daran, dass es sich bei hierbei um Unterhaltszahlungen für Ihr Kind handelt und nicht für Sie selbst oder Ihren getrennt lebenden Ehepartner!
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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