
Unterhaltstitel auf Zahlung von Kindesunterhalt
Wenn der Elternteil, der das Kind nicht betreut, zwar momentan Kindesunterhalt zahlt, es aber nicht sicher ist, ob er dieses auch in Zukunft weiter machen wird, so sollte schnellstmöglich ein Unterhaltstitel auf Zahlung von Kindesunterhalt erlangt werden.
Auch wenn ein Elternteil regelmäßig Unterhalt zahlt, so hat der betreuende Elternteil bzw. das Kind einen eigenen Anspruch darauf, dass diese Zahlungsverpflichtung in einer vollstreckbaren Urkunde festgehalten wird. Der Titulierungsanspruch besteht vollkommen unabhängig davon, ob Unterhalt gezahlt wird oder nicht.
Was der zahlungspflichtige Elternteil freiwillig bereit ist, eine vollstreckbare Urkunde zu schaffen, so kann schnell, einfach und kostenlos eine Jugendamtsurkunde beim zuständigen Jugendamt errichtet werden.
Sollte der zahlungspflichtige Elternteil nicht freiwillig bereit sein, eine vollstreckbare Urkunde zu erschaffen, so bleibt nur der Gang vor das Gericht.
Wenn nur Kindesunterhalt vor Gericht tituliert werden soll und kein weiteres Verfahren bei Gericht anhängig ist, so kann der Unterhalt im vereinfachten Verfahren tituliert werden.
EXPERTENTIPP: Auch wenn Ihr Ehegatte nach der Trennung regelmäßig den Kindesunterhalt zahlt, so sollten Sie so schnell wie möglich versuche, einen Unterhaltstitel zu bekommen. Erfahrungsgemäß wird gerade das Thema Kindesunterhalt dazu benutzt, um den anderen das Kind betreuenden Ehegatten richtig zu ärgern.
Damit dieses gar nicht erst geschieht, sollte Sie vorbeugen. Informieren Sie sich, welche Unterhaltstitel es gibt und was die Vorteile sind.
Mit einem Unterhaltstitel in der Hand haben Sie nicht nur ein Druckmittel, damit für Ihr Kind auch weiter Unterhalt gezahlt wird. Wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht freiwillig zahlt, obwohl er durch einen Unterhaltstitel dazu verpflichtet ist, kann auch immer ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Sie haben also stets die Oberhand - und diese sollten Sie im Interesse Ihres Kindes auch stets behalten.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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