
Für welche Kinder bekomme ich Kindergeld
Eltern steht grundsätzlich für ihre Kinder Kindergeld zu.
Dabei kann für folgende Kinder Kindergeld verlangt werden:
- Eigene leibliche Kinder oder Adoptivkinder
- Pflegekinder
- Stiefkinder, die im eigenen Haushalt leben;
- Enkel, die Großeltern in ihren Haushalt aufgenommen haben
Kindergeld wird stets von der Geburt bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt.
Der Bezug von Kindergeld kann jedoch auch über das Alter von 18 Jahren hinausgehen.
Volljährige Kinder werden dann berücksichtigt, wenn
- sie noch nicht 21 Jahre alt und bei der Arbeitsagentur als arbeitsuched gemeldet sind;
- sie noch nicht 27 Jahre alt und sich in der Berufsausbildung bzw. in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, keinen Ausbildungsplatz finden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten;
- sie wegen körperlich, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Während der Zeit des Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes oder, wenn sich anstelle des Grundwehrdienstes ein Kind freiwillig für die Dauer von maximal drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet oder als Entwicklungshelfer arbeitet, wird kein Kindergeld gezahlt. Damit ein Kind durch eine vom Staat auferlegte Pflicht nicht schlechter behandelt wird, als Kinder die keinen Staatsdienst leisten müssen, so wird die Dauer des Dienstes am Staat an die oben genannten Zeiten angehängt.
Bei Kindern, die bei der Bundeswehr waren oder Zivildienst geleistet haben , kann somit bis spätestens zum 28. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden.
Grundsätzlich wird das Kindergeld nur für die Kinder gezahlt, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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