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Habe ich als Ausländer Anspruch auf Kindergeld?

Ausländer in Deutschland erhalten grundsätzlich dann Kindergeld, wenn sie im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis sind. Bestimmte Aufenthaltstitel können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld auslösen.

Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Europäischen Union und der Schweiz haben aufgrund EU-Rechts bzw. eines Abkommens mit der Schweiz ebenfalls Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, ob sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Staatsangehörige der Türkei, die mehr als 6 Monate in Deutschland in einer eigenen Mietwohnung wohnen, haben unabhängig davon Anspruch auf Kindergeld, welchen Aufenthaltstitel sie besitzen. Dieses gilt auch dann, wenn sie keine Arbeitnehmer sind.

Arbeitnehmer aus der Türkei, Marokko, Tunesien, Algerien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Bosnien und Herzegowina haben unabhängig vom Aufenthaltstitel einen Kindergeldanspruch auf Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen, sofern sie in Deutschland als Arbeitnehmer im Sinne des jeweiligen Abkommens gelten.

Anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge) haben unabhängig davon, welchen Aufenthaltstitel sie besitzen, ab ihrer Flüchtlingsanerkennung einen Kindergeldanspruch.

Wenn die Kinder dieser Ausländer im Herkunftsland leben, kann ein Abkommenskindergeld gezahlt werden, dass allerdings wesentlich geringer als das normale Kindergeld ist. 

Leben die Kinder der ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland so erhalten die Eltern das normale Kindergeld. 

EXPERTENTIPP:
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie für Ihre Kinder Kindergeld in Deutschland beantragen können und wie, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Familienkasse. Die Familienkasse hat regelmäßig ihren Sitz in der Agentur für Arbeit

 

 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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