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Kann ich Kindergeld auch rückwirkend beantragen?

Das Kindergeld wird auch dann in voller Höhe gezahlt werden, wenn der Antrag bei der Familienkasse erst später gestellt wird. Der Anspruch auf Kindergeld verjährt vier Jahre nach Entstehung des Anspruchs

PRAXISBEISPIEL:
Manuela Lintz will für Ihre Tochter Anna am 30.4.2012 das Kindergeld beantragen. Ihre Tochter kam am 3.3.2011 zu Welt.

Das Kindergeld kann ihr rückwirkend bis einschließlich des Monats März 2011 bewilligt werden. Sie könnte den Anspruch auf Kindergeld rein theoretisch noch spätestens für vier Jahre seit Entstehung des Anspruchs auf Kindergeld, nämlich der Geburt ihrer Tochter, bis zum 2.3.2015 erheben.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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