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Steht mir das volle Kindergeld zu, wenn das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zahlt?

Wenn der Vater an Sie keinen Unterhalt zahlt und Sie vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen, ist bei der Höhe des Unterhaltsvorschusses das Kindergeld bereits berücksichtigt. 

Deshalb wird Ihnen von der Familienkasse das volle Kindergeld gezahlt.

Sofern der andere Elternteil später doch den Unterhalt zahlt, muss der gewährte Unterhaltsvorschuss zunächst in voller Höhe an das Jugendamt zurückerstattet werden.

Bei der Zahlung des anderen Elternteils ist je nach Höhe stets das Kindergeld anteilig anzurechnen.

EXPERTENTIPP:
Sie können die Höhe des Kindergeldes der Kindergeldanrechnungstabelle entnehmen.

 

 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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