
Wer bekommt Kindergeld?
Kindergeld steht nicht dem Kind zu, sondern den Personen, die das Kind betreuen und unterhalten.
Für jedes Kind wird nur einer Person Kindergeld gezahlt.
Grundsätzlich bekommt derjenige Kindergeld, der entweder in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder der als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ins Ausland versetzt wurde.
Solange die Eltern zusammenleben, wird das Kindergeld nach Absprache an ein Elternteil gezahlt.
Wenn sich die Eltern getrennt haben oder geschieden sind, steht das Kindergeld demjenigen Elternteil zu, der das Kind in seinem Haushalt betreut.
Der andere Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, darf allerdings einen Teil des Kindesgeldes auf seine Unterhaltszahlung anrechnen. Die Höhe, wie viel angerechnet werden darf, hängt davon ab, wie viel Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird.
EXPERTENTIPP:
Meist wird das Kindergeld, wenn nur ein Elternteil arbeitet und der andere die gemeinsamen Kinder betreut, an den arbeitenden Elternteil ausgezahlt. Trennen sich die Eltern, muss schnellstens dafür gesorgt werden, dass bei der Familienkasse ein Antrag gestellt wird, dass das Kindergeld an den betreuenden Elternteil ausgezahlt wird. Dieses geschieht, wie gesagt, nicht automatisch, sondern muss von Ihnen beantragt werden.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Bewerten Sie diesen Artikel
Passend zum Thema
Auch interessant
Scheidungs-informationen
für Sie!

