Scheidung.de  Scheidungs-Ratgeber  Unterhalt  Kindesunterhalt  Welche Pflichten hat ein Kind dafür, dass ich Unterhalt zahle?

Welche Pflichten hat ein Kind dafür, dass ich Unterhalt zahle?

Der Unterhaltsanspruch minderjährige Kinder ist durch das Kindsein geprägt. Minderjährige Kinder haben in der Regel noch keine eigene Lebensstellung, sondern leiten diese von ihren Eltern ab. Je mehr Einkommen und Vermögen die Eltern zur Verfügung haben, um so mehr steht auch für den Lebensbedarf der Kinder zur Verfügung.

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes umfasst auch immer die Kosten einer optimalen nach der jeweiligen Begabung ausgerichteten Berufsausbildung. In aller Regel wird die Ausbildung erst abgeschlossen, wenn das Kind volljährig ist.

Der Pflicht der Eltern, die Ausbildung zu finanzieren, steht die Pflicht des Kindes gegenüber, die Ausbildung mit dem gehörigen Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit zu betreiben. Die Ausbildung sollte in der üblichen Zeit beendet werden, so dass ein Kind sich anschließend selbst unterhalten kann.

Je jünger das Kind ist, umso großzügiger muss über Orientierungsschwierigkeiten hinweg gesehen werden. Solange das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist, sind auch mehrere Ausbildungsversuche zuzulassen.

Häufig wissen Jugendliche noch nicht genau, was sie werden sollen. Die Eltern sind nur teilweise in der Lage zu erkennen, wo die Interessen der Kinder liegen und können sie so bei Ihrer Berufswahl unterstützen. Da die Entscheidung, welchen Beruf ein Kind ergreift, wegweisend für den gesamten weiteren Lebensweg ist, muss den Kindern ein gewisserer Orientierungszeitraum zuerkannt werden.

Bei der Frage, welche Ausbildung ein Kind absolviert, sind immer die Begabung und die Fähigkeiten, der Leistungswille und die beachtenswerten Neigungen des Kindes zu beachten.

Die Eltern sind verpflichtet, ihrem Kind eine Berufsausbildung zu ermöglichen, die ihnen wirtschaftlich zumutbar ist und der Begabung des Kindes entspricht.

Wenn das Kind die Schulausbildung abgeschlossen hat, ist dem Kind nur eine angemessene Orientierungsphase zuzugestehen.

Feste Grundsätze, wie lange diese Orientierungsphase dauern darf, gibt es nicht. Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet, die Erstausbildung ihres Kindes zu finanzieren.

Allerdings umfasst eine angemessene Ausbildung manchmal auch die Kosten einer Weiterbildung.

Eine Weiterbildung ist in folgenden Fällen gegeben:


  • Schule - Lehre (Volontariat) - Studium
  • Schule (Haupt- oder Realschule) - Lehre - Schule (Fachoberschule) - Studium
  • Facharbeiter mit Abitur - Studium
  • Schule - Lehre - Schule - Studium 


Eine Weiterbildung, die die Eltern mitfinanzieren müssen, ist immer dann zu bejahen, wenn zwischen Lehre und Studium ein enger fachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.

Sofern das Kind bereits im Vorfeld geplant hat, wie sein Ausbildungsweg verläuft und er diesen Ausbildungsweg konsequent verfolgt, muss diese Ausbildung auch von den Eltern mitfinanziert werden.

EXPERTENTIPP: Solange ein Kind bis 21. Jahren die Schulausbildung noch nicht beendet und nicht einmal die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, kann schwer die Unterhaltszahlung eingeschränkt werden. Erst danach ist anzuschauen, inwiefern das Kind seine bereits frühzeitig geplante Ausbildung konsequent verfolgt und vorangetrieben hat. 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

Bewerten Sie diesen Artikel

Bewertung wird verarbeitet...
Bisher noch keine Bewertung. Seien Sie der erste!