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Wer schuldet Unterhalt?

Hinweis:

  1. Grundsätzlich ist nur derjenige Elternteil zahlungspflichtig, der nicht mit den Kindern zusammenlebt und damit die Kinder nicht regelmäßig versorgt;
  2. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem aktuellen Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter des Kindes;
  3. Ab dem 18. Geburtstag des Kindes müssen grundsätzlich beide Eltern Unterhalt zahlen.

Kindesunterhalt wird grundsätzlich von den leiblichen Eltern geschuldet. Wenn der zahlungspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht zahlen kann oder nicht mehr lebt, können auch die Großeltern verpflichtet sein, Unterhalt zu zahlen.

EXPERTENTIPP:
Die Frage, wer Unterhalt zahlen muss, hängt davon ab, ob es sich um minderjährige oder volljährige Kinder handelt.



Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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