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Unterhalt
Kindesunterhalt
Wie wird das Einkommen beim Unterhaltsschuldner ermittelt?
Um den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen zu können, ist entscheidend, wie viel der zahlungspflichtige Elternteil netto an Einkommen hat.
Natürlich denkt jeder beim Einkommen zunächst an das Arbeitseinkommen, was monatlich in der Gehaltsbescheinigung steht.
EXPERTENTIPP:
Zum Einkommen zählen jedoch alle Einkünfte, die der zahlungspflichtige Ehegatte überhaupt hat.
Hierfür sind sechs Punkte für die Ermittlung des sogenannten bereinigten Nettoeinkommens relevant:
- Tatsächliche Einkünfte für die Einkommensermittlung des Unterhaltsschuldners
- Mietfreies Wohnen in der eigenen Wohnung für die Einkommensermittlung des Unterhaltsschuldners
- Fiktive (theoretische) Einkünfte für die Einkommensermittlung des Unterhaltsschuldners
- Kein Einkommen für die Einkommensermittlung des Unterhaltsschuldners
- Einkommen des Unterhaltsschuldners, das nicht auf den Unterhalt angerechnet wird
- Folgende Verbindlichkeiten können vom Einkommen des Unterhaltsschuldners abgezogen werden
Kundenmeinungen
Jens K.,
Danke für den tollen Service.
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,
So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,
Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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