
Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens
Wenn die Lebenspartner voneinander getrennt leben, so kann ein Lebenspartner Trennungsunterhalt verlangen, wenn er nicht in der Lage ist, allein den nach den partnerschaftlichen Verhältnissen angemessenen Lebensunterhalt zu verdienen.
Bevor ein Lebenspartner Unterhalt verlangen kann, muss er erst einmal selbst versuchen, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Nur dann, wenn er mit seinen intensiven Bemühungen keinen Erfolg hat oder er auch Krankheit an der Ausübung eines Berufstätigkeit gehindert ist, ist er berechtigt, vom anderen Lebenspartner Unterhalt zu verlangen.
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kann immer dann bestehen, wenn die Lebenspartner voneinander getrennt leben und sie sich zumindest vorläufig von der gemeinsamen Lebensgestaltung distanziert haben.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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