
Unterhalt für die Zeit nach Beendigung der Lebenspartnerschaft
Nach Beendigung der Lebenspartnerschaft sind beide Lebenspartner wieder vollkommen für sich selbst verantwortlich. Deswegen besteht in der Regel auch kein Unterhaltsanspruch, wenn die Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist.
Nur dann, wenn einer der Lebenspartner aufgrund seines Alters, einer Krankheit oder einem anderen Gebrechen einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen und sich nicht selbst unterhalten kann, kann er auch nach Beendigung der Lebenspartnerschaft vom Ex-Lebenspartner Unterhalt verlangen. Dieser Unterhaltsanspruch nach Beendigung der Lebenspartnerschaft heißt nachpartnerschaftlicher Unterhalt.
Auch der nachpartnerschaftliche Unterhalt ist vom Gesetzgeber stark an den nachehelichen Unterhalt angeglichen worden.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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