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Unterhalt für die Zeit nach Beendigung der Lebenspartnerschaft

Nach Beendigung der Lebenspartnerschaft sind beide Lebenspartner wieder vollkommen für sich selbst verantwortlich. Deswegen besteht in der Regel auch kein Unterhaltsanspruch, wenn die Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist.

Nur dann, wenn einer der Lebenspartner aufgrund seines Alters, einer Krankheit oder einem anderen Gebrechen einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen und sich nicht selbst unterhalten kann, kann er auch nach Beendigung der Lebenspartnerschaft vom Ex-Lebenspartner Unterhalt verlangen. Dieser Unterhaltsanspruch nach Beendigung der Lebenspartnerschaft heißt nachpartnerschaftlicher Unterhalt.

Auch der nachpartnerschaftliche Unterhalt ist vom Gesetzgeber stark an den nachehelichen Unterhalt angeglichen worden.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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