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Gibt es nach der Beendigung einen Anspruch auf Zahlung der Kranken- und Rentenversicherung?

Während der bestehenden Lebenspartnerschaft kann ein Lebenspartner beim anderen Lebenspartner mitversichert werden, wenn er keine eigene Krankenversicherung hat.

Mit Rechtskraft des Aufhebungsurteils fällt der mitversicherte Lebenspartner aus dem Versicherungsschutz der Familienversicherung automatisch heraus.

Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft kann der bisher mitversicherte Lebenspartner beantragen, eigenständig in die Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Als mitversicherter Lebenspartner musste er vor der Aufhebung in der Regel nichts bezahlen. Nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist jeder Lebenspartner verpflichtet, sich selbst zu versichern. Diese Versicherung muss von jedem dann auch selbst bezahlt werden.

Wenn die Frist von drei Monaten nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft verstrichen ist, ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr verpflichtet, den bisher nicht selbst versicherten Lebenspartner in die Krankenversicherung aufzunehmen.

Bei der Rentenversicherung besteht stets eine eigene Verpflichtung, sich selbst zu versichern.

EXPERTENTIPP:

Nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft sollte der Lebenspartner, der bisher über den anderen Lebenspartner mitversichert war, sich schnellstens um eine eigene Krankenversicherung bemühen.

Da die Krankenversicherung in der Regel eine Zeitlang braucht, um den Aufnahmeantrag zu überprüfen, sollte dieser so früh wie möglich gestellt werden. Den Eingang dieses Antrages sollte sich der Lebenspartner schriftlich bestätigen lassen.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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