
Wann ist der Ex-Lebenspartner, der Unterhalt verlangt, verpflichtet, zu arbeiten?
Nach der Scheidung ist grundsätzlich jeder Lebenspartner wieder verpflichtet, für sich selbst zu sorgen. Damit muss auch der unterhaltsberechtigte Lebenspartner nach der Scheidung wieder arbeiten.
Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
1) Ein Lebenspartner, der aufgrund einer Krankheit oder wegen seines Alters nicht mehr arbeiten kann, muss nicht arbeiten. Erhält er allerdings eine Rente oder Krankengeld so muss er sich diese Zahlung als Einkommen auf seinen Unterhaltsanspruch anrechnen lassen.
2) Bei Kinderbetreuung muss der betreuende Elternteil nach der Scheidung spätestens dann wieder teilweise arbeiten, wenn das Kind 11 Jahre alt ist oder die dritte Grundschulklasse besucht. Ab einem Alter des Kindes von 16 Jahren ist eine Vollzeittätigkeit anzunehmen.
3) Bei einer Aus- oder Fortbildung bzw. einer Umschulung ist folgendes zu beachten:
- Wenn ein Lebenspartner vor oder während der Lebenspartnerschaft mit Zustimmung des anderen Lebenspartners eine Ausbildung aufgenommen hatte, darf er diese auch nach der Aufhebung fortsetzen. In diesem Fall kann unter Umständen vom anderen Lebenspartner Ausbildungsunterhalt verlangt werden.
- Wenn ein Lebenspartner vor der Lebenspartnerschaft eine Ausbildung wegen der Schließung der Lebenspartnerschaft abgebrochen hatte, so darf er diese Ausbildung nach der Aufhebung wieder aufnehmen. Auch in diesem Fall kann ein Ausbildungsunterhalt zu zahlen sein.
Falls der unterhaltsberechtigte Lebenspartner während der Trennung bereits gearbeitet hat, so muss er gerade nach der Aufhebung diese Erwerbstätigkeit fortsetzen.
Der Ex-Lebenspartner ist also grundsätzlich verpflichtet, nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft wieder zu arbeiten.
Eine Verpflichtung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit ist bis zum Alter von 65 Jahren gegeben.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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