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Was kostet eine Scheidung? Scheidungskosten: Das sollten Sie wissen!

Gerichtskosten und Anwaltskosten. Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Streitwert. Der Streitwert einer Ehescheidung berechnet sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mal 3 Monate. Sie verdienen zum Beispiel 2900 Euro zusammen, dann macht das ein Streitwert von 8700 Euro.

Nur ein festgelegter Bruchteil des Streitwerts ist zu zahlen.
Bitte beachten Sie: Sowohl das Gericht als auch der Rechtsanwalt erhalten nicht etwa den Streitwert, sondern lediglich einen exakt festgesetzten Bruchteil des Streitwerts. Das bedeutet, die Gerichts- und Anwaltsgebühren werden nicht willkürlich erhoben: Für die Gerichtskosten gilt die Gerichtsgebührentabelle. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Es gelten unterschiedliche Sätze für West- und Ostdeutschland.

Wenig streiten, viel Geld sparen. Außerdem spielt es eine große Rolle, in welchem Umfang der Rechtsanwalt tätig wird. Je mehr Sie es schaffen, selbst zu regeln, desto weniger muss der Rechtsanwalt tätig werden.

Was immer auf der Rechnung steht. Generell stehen immer zwei Posten auf der Rechnung: Einreichen des Scheidungsantrags beim Anwalt. Stellen des Scheidungsantrags in der Gerichtsverhandlung.

Tipp zum Kostensparen. Einen dritten Posten können Sie sich in der Regel – zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung – sparen: die Anwesenheit des Anwalts bei der Anhörung der Eheleute im Scheidungsverfahren; hierfür besteht kein Anwaltszwang.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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