
Wie läuft eine Scheidung ab?
Welches Recht muss angewendet werden? Wenn beide Ehegatten Deutsche sind, erfolgt die Scheidung nach deutschem Recht. Ist nur einer der Ehegatten Deutscher, so richtet sich die Ehescheidung in der Regel nach deutschem Recht. Nach erfolgter Einbürgerung eines Ehegatten in Deutschland kann allerdings weiterhin das ausländische Recht für die Scheidung anwendbar sein.
Findet die Ehescheidung im Ausland statt, ist unter Umständen das dortige ausländische Recht anzuwenden. Sind beide Ehegatten Ausländer mit gleicher Nationalität, richtet sich die Scheidung nach dem Heimatrecht.
Wie den Scheidungsantrag stellen? Um das Scheidungsverfahren einzuleiten, muss einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag stellen. Dazu muss er einen Anwalt beauftragen. Der Scheidungsantrag muss vom Anwalt beim Amtsgericht, Abteilung Familiengericht, eingereicht werden. Wenn bei der Scheidung gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind, ist das Familiengericht zuständig, an dessen Wohnort der Partner mit den Kindern wohnt.
Sind keine minderjährigen Kinder vorhanden, ist das für den letzten gemeinsamen Wohnort zuständige Gericht zuständig. Das Scheidungsverfahren wird durch die Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehepartner eingeleitet.
Wann den Scheidungsantrag stellen? Die Scheidung kann der Rechtsanwalt bei den meisten Gerichten dann einreichen, wenn die Ehegatten mindestens 10 Monate bereits getrennt sind. Das Gericht sendet dann den Ehegatten die Formulare für den Versorgungsausgleich (Berechnung der Rentenanwartschaften) zu. Liegen diese Auskünfte der Rentenversicherungsträger vor, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Die Dauer der Scheidung (von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren) ist abhängig von der Regelung des Versorgungsausgleichs und davon, ob einer der Ehegatten nicht geschieden werden möchte oder es Streit über die Folgesachen gibt. Falls es sich um eine nicht streitige Scheidung handelt, kann das Verfahren in nur ganz wenigen Monaten beendet und die Scheidung rechtskräftig sein.
Wann ist die Scheidung rechtskräftig? Ist die Sache entscheidungsreif, wird das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten das Scheidungsurteil verkünden. Wenn beide Ehegatten erklären, dass sie auf Rechtsmittel gegen die Scheidung verzichten wollen, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Ansonsten muss noch der Ablauf einer einmonatigen Berufungsfrist abgewartet werden.
Mit der Zustellung des schriftlichen Scheidungsurteils ist das Verfahren beendet.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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