Scheidungskostenrechner -
So berechnen Sie Ihre Scheidungskosten richtig

Individueller Kostenvoranschlag contra Standard-Scheidungskostenrechner

Das Internet gibt auf viele Fragen Antworten. Doch nicht immer ist das Ergebnis verlässlich. Auch manch ein Scheidungskostenrechner verspricht mehr, als er halten kann. Das Ergebnis hängt nämlich davon ab, welche Daten und Zahlen Sie eingeben. Wenn Sie nicht wissen, was Ihr bereinigtes Nettoeinkommen ist oder wie Sie durch eine einvernehmliche Scheidung die Prozesskosten senken, ist ein Scheidungskostenrechner nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss. Besser ist, wenn Sie sich einen handgemachten Kostenvoranschlag erstellen lassen, mit dem sich Ihre Scheidungskosten nach Ihren individuell abgefragten Gegebenheiten weitaus konkreter berechnen lassen. Wir erklären Ihnen, warum ein Scheidungskostenrechner Nachteile und warum ein individueller Kostenvoranschlag Vorteile hat.

Das Wichtigste

  • Scheidungskostenrechner im Internet berücksichtigen nur Standardverhältnisse. Ihre individuellen Gegebenheiten werden nur bedingt erfasst.
  • Die Scheidungskosten werden nach Maßgabe Ihrer bereinigten Nettoeinkommen ermittelt. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihr Bruttoeinkommen bereinigen, geben Sie möglicherweise zu hohe Werte ein und erhalten zwangsläufig überhöht berechnete Scheidungskosten.
  • Möchten Sie Ihre individuellen wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse berücksichtigt wissen, sollten Sie sich einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Scheidungskosten erstellen lassen. Wir unterstützen Sie gerne, einen solchen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Warum sollte ich Kenntnis über die voraussichtlichen Scheidungskosten haben?

Es gibt Ehepartner, die die Scheidung aufschieben, weil sie die Scheidungskosten scheuen. Sie geben sich der Vorstellung hin, dass Scheidungen per se teuer sind und den infolge der Trennung ohnehin strapazierten Geldbeutel noch mehr belasten. Wenn Sie jedoch wissen, welche Kosten bei einer Scheidung entstehen und wie Sie den Kostenaufwand selbst nachhaltig zu Ihren Gunsten beeinflussen können, sehen Sie den Kostenaufwand in einem anderen Licht.

Warum sollte ich einen Scheidungskostenrechner mit Vorbehalt nutzen?

Wir können Ihnen natürlich viel erzählen. Dabei geht es uns nicht darum, einen Scheidungskostenrechner schlecht zu reden. Aber: Ein Scheidungskostenrechner kann nur den Output leisten, der dem Input entspricht. Wenn Sie im Internet googeln, finden Sie bei den angebotenen Scheidungskostenrechnern eigentlich immer das gleiche Schema. So werden anfangs die monatlichen Nettoeinkommen der Ehefrau und des Ehemannes abgefragt.

Das monatliche Nettoeinkommen ist nämlich Grundlage, um die Gebühren für die Scheidung als solcher zu berechnen. Zur Erläuterung wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er das monatliche Nettoeinkommen nach dem Bruttoeinkommen abzüglich Abzüge oder nach seinem bereinigten Nettoeinkommen beziffern soll. Bereits damit fangen die Probleme an. Sie müssen nämlich wissen, welche Abzüge Sie von Ihrem Bruttoeinkommen machen dürfen, welche Abzüge nicht in Betracht kommen und wie Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen erfassen. Im Scheidungsrecht gibt es dafür mehr oder weniger klare Vorgaben. Sie finden diese Vorgaben teils im Gesetz, teils in Entscheidungen der Gerichte.

Um die Gebühren für Ihre Scheidung zu berechnen wird Ihr bereinigtes Nettoeinkommen herangezogen.

Schaubild:
Um die Gebühren für Ihre Scheidung zu berechnen wird Ihr bereinigtes Nettoeinkommen herangezogen.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, können Sie Ihr Bruttoeinkommen anhand Ihrer Gehaltsabrechnung feststellen. Zum Arbeitslohn gehören darüber hinaus auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung sowie einmalige Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie müssen auch Steuerrückerstattungen berücksichtigen. Kinder- und Elterngeld sind hinzuzurechnen. Umgekehrt werden Sozialleistungen nicht berücksichtigt. Beziehen Sie Hartz IV-Leistungen, haben Sie kein berücksichtigungsfähiges Nettoeinkommen. Sie müssen also bereits Kenntnis haben, welche Einnahmen zu Ihrem Einkommen hinzuzurechnen sind und welche nicht. Ein Scheidungskostenrechner gibt hierzu kaum Auskunft.

Praxisbeispiel:

Von Ihrem in der Gehaltsabrechnung ausgewiesenen Bruttoeinkommen dürfen Sie Steuern, Sozialversicherungsabgaben, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, berufsbedingte Aufwendungen (meist als Pauschale von 5 % des Nettoeinkommen, maximal jedoch 150 EUR sowie höhere Aufwendungen gegen Nachweis), Fortbildungskosten, angemessene Altersvorsorgeleistungen, den ehelichen Lebensstandard prägende Darlehensleistungen, Unterhaltspflichten gegenüber vorrangig berechtigten Personen oder Abschreibungen bei Selbstständigen und Freiberuflern geltend machen. Wenn Sie diese Fakten nicht kennen, geben Sie zwangsläufig ein höheres Nettoeinkommen in den Scheidungskostenrechner ein und erhalten logischerweise ein falsches Ergebnis. Die Scheidungskosten sind dann nämlich viel zu hoch.

Warum ist ein individueller Kostenvoranschlag verlässlicher?

Ein Scheidungskostenrechner fragt nur Standards ab. Ihre individuelle familiäre und wirtschaftliche Situation wird dabei nur bedingt berücksichtigt. Natürlich liegt das in der Natur der Sache. Ein Rechner kann eben nur Standards berücksichtigen. Sie möchten aber gerade wissen, welche Scheidungskosten auf Sie zukommen, wenn Sie beispielsweise Ehegattenunterhalt einfordern, Zugewinnausgleich geltend machen oder sich über den Versorgungsausgleich Gedanken machen. Ein individueller Kostenvoranschlag kann diese Wünsche berücksichtigen.

Warum ist ein Kostenvoranschlag für mein Scheidungsverfahren so wichtig?

Je nachdem, welche Scheidungskosten sich aus dem Kostenvoranschlag ergeben, können Sie sich wiederum überlegen, ob Sie es auf eine streitige Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner wirklich ankommen lassen oder vielleicht besser Richtung einvernehmliche Scheidung denken. Wenn Sie beispielsweise feststellen, dass eine Forderung auf Ausgleich Ihres ehelichen Zugewinns von beispielsweise 10.000 EUR einen zusätzlichen Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren in Höhe von 10.000 EUR verursacht, haben Sie gute Argumente, eine möglichst einvernehmliche Regelung mit Ihrem Ehepartner voranzutreiben. Die Kenntnis der Kostensituation fördert erfahrungsgemäß die Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten.

Welche Faktoren bestimmen außerdem die Scheidungskosten?

Gericht und Anwalt berechnen ihre Gebühren nach Verfahrenswerten. Im normalen Prozessen ist von Streitwerten die Rede. Verfahrens- und Streitwerte berechnen sich nach den Werten, über die die Parteien streiten. Den Verfahrenswert setzt das Familiengericht nach Maßgabe folgender Faktoren fest:

Wie beeinflusst eine einvernehmliche Scheidung den Verfahrenswert?

Bei der einvernehmlichen Scheidung verzichten Sie darauf, sich wegen einer Scheidungsfolge mit Ihrem Ehepartner gerichtlich auseinanderzusetzen. Idealerweise regeln Sie eine Scheidungsfolge außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine solche Vereinbarung können Sie notfalls auch noch im mündlichen Scheidungstermin herbeiführen und vom Richter gerichtlich protokollieren lassen. Da das Gericht mit Ihrem Verfahren bei der einvernehmlichen Scheidung erheblich weniger Arbeitsaufwand hat, sind viele Gerichte bereit, auf ausdrücklichen Antrag den Verfahrenswert für die Scheidung um ca. 20 - 30 % herabzusetzen. Sie profitieren dann davon, dass die Gebühren für Gericht und Anwalt nach einem verminderten Verfahrenswert berechnet werden.

Gut zu wissen:

Diesen Vorteil der Herabsetzung des Verfahrenswertes können Sie sich besser vor Augen führen, wenn Sie in einem handgemachten Kostenvoranschlag erkennen konnten, dass die streitige Auseinandersetzung über eine Scheidungsfolge wenig empfehlenswert ist und die einvernehmliche Scheidung Richtschnur Ihres Handelns sein sollte.

Wann wird der Verfahrenswert endgültig festgesetzt?

Der Kostenvoranschlag Ihres Rechtsanwalts berechnet die Scheidungskosten nach Ihren individuellen Gegebenheiten. Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden und verzichten auf die gerichtliche Entscheidung über eine Scheidungsfolge, ist der Kostenvoranschlag Ihres Rechtsanwalts ziemlich verlässlich. Das Gericht wird die Angaben, nach denen Ihr Rechtsanwalt die Gebühren berechnet hat, aller Wahrscheinlichkeit nach übernehmen. Auch das ist ein guter Grund, einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Sind Ihre Angaben so konkret wie möglich erfasst und steht damit der Kostenvoranschlag auf einer nachvollziehbaren Grundlage, wird das Gericht kaum mehr Einwände erheben wollen. Gibt es hingegen Ansatzpunkte, den vielleicht grob eingeschätzten Verfahrenswert zu beanstanden, wissen Sie nicht zuverlässig, mit welchen Scheidungskosten Sie letztlich rechnen müssen. In letzter Konsequenz setzt das Gericht den Verfahrenswert fest. Danach berechnen sich die Gebühren für das Gericht und Ihren Anwalt.

Ihre Scheidungskosten teilen sich auf in Anwalts- und Gerichtskosten.

Schaubild:
Ihre Scheidungskosten teilen sich auf in Anwalts- und Gerichtskosten.

Alles in allem: Wie spare ich Scheidungskosten?

Wenn Sie anhand Ihres individuellen Kostenvoranschlags nachvollziehen können, welche Scheidungskosten eine eventuell ins Auge gefasste streitige Scheidung verursacht, werden Sie schnell erkennen, dass die einvernehmliche Scheidung der optimale Weg ist, Ihre Scheidung abzuwickeln. Bei der einvernehmlichen Scheidung stellt ein Ehepartner den Scheidungsantrag. Dafür benötigt er aufgrund des Anwaltszwangs beim Familiengericht einen Rechtsanwalt. Der Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag des anderen einfach nur zu. Er braucht dafür keinen Rechtsanwalt zu bemühen. Es genügt, wenn er dem Familiengericht formlos mitteilt, dass er in die Scheidung einwilligt. Beantragen Sie Ihre Scheidung dann als einvernehmliche Scheidung, kann das Gericht relativ zügig Ihre Scheidung beschließen. Sie sind erfahrungsgemäß in ca. drei bis sechs Monaten geschieden.

Expertentipp:

Haben Sie den Wunsch, über eine Scheidungsfolge eine rechtsverbindliche Vereinbarung zu treffen, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung herbeiführen. Sie vermeiden damit eine gerichtliche Auseinandersetzung, die immer zusätzliche Verfahrenswerte und damit höhere Gebühren für Gericht und zwei beteiligte Rechtsanwälte verursacht. Wegen des Anwaltszwangs benötigt nämlich jeder Ehepartner einen Rechtsanwalt, wenn er wegen einer Scheidungsfolge vor Gericht verhandeln will. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie je nachdem, was Sie regeln wollen, mündlich oder privatschriftlich absprechen oder rechtsverbindlich und absolut zuverlässig notariell beurkunden.

Fazit

Ihren Wunsch, sich scheiden zu lassen, dürfen Sie nicht isoliert betrachten. Bemühen Sie sich, Ihre Emotionen im Zaum zu halten und betrachten Sie Ihre Scheidung als die finanziell wirtschaftliche Abwicklung Ihrer Ehe. Insoweit ist die Scheidung ein Kostenfaktor. Betreiben Sie Ihre Scheidung also so, wie Sie ein Scheidungsverfahren finanziell verantworten können. So, wie Sie beim Kauf einer Aktie einer Kaufempfehlung folgen, sollten Sie bei Ihrer Scheidung die einvernehmliche Scheidung beherzigen.

Autor:  Volker Beeden

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