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Die neuen Frauen kommen – Ehe und Scheidung in den 20er Jahren

 
 

Nach dem Ende des blutigen Ersten Weltkrieges sind viele Männer nicht nach Hause zurückgekehrt. Der Krieg hat viele Opfer gefordert und lässt in zahlreichen Ländern – teils sehr junge – Witwen zurück, die die Lücke ihrer Männer füllen müssen. Mit beachtenswerten Folgen für die Frauenrechte. Und für die geltende Ordnung von Ehe und Scheidung.

Der Krieg geht. Die Frauen kommen!

Allein in Deutschland gibt es nach dem Krieg 2,8 Millionen mehr Frauen als Männer. Und in manch anderen Ländern sieht es ähnlich aus. Und diese Frauen haben Besseres zu tun, als ihr Leben lang trauernde Witwen zu sein und ihren Erinnerungen nachzuhängen. Stattdessen ergreifen sie die Initiative und füllen nahtlos die verwaisten Plätze ihrer Männer in Industrie und Familie, vor allem aber entscheiden sie sich dafür, ihr Leben in vollen Zügen auszukosten. Sie entwickeln ein völlig neues Selbstbewusstsein. Und das auch in sexuellen Dingen. Die prüde und tugendhafte Frau des viktorianischen Zeitalters war – zumindest teilweise – Vergangenheit.

Speerspitze dieser Entwicklung der „Neuen Frauen“ wurde eine Elite aus jungen Akademikerinnen, Künstlerinnen, Schriftstellerinnen und Journalistinnen. Unterstützt durch den Umstand, dass mehr und mehr Frauen an die Universitäten drängten. Vor allem in den Großstädten nahm diese Bewegung Fahrt auf. Zeitschriften und Bücher trugen die Gedanken weiter und mit der Zeit übernahmen auch Frauen mit geringerem Bildungsgrad - wie zum Beispiel kleine Angestellte – die neuen Ideale. Ein neuer Frauentyp war geboren, der tanzte, rauchte, trank und – erstmals in der deutschen Geschichte – wählte. 78% der wahlberechtigten Frauen taten das bei den Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung 1919.

Und nicht nur wählen konnten Frauen. Sie konnten sich auch wählen lassen, hatten also das passive Wahlrecht. Der Nationalversammlung gehörten 41 Frauen an (bei 423 Abgeordneten.) und auch im Reichstag von 1920 waren immerhin 8% der Abgeordneten weiblich.

Der Artikel 109 der Verfassung gab Männern und Frauen grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Und hier lag das Problem. Grundsätzlich, nicht generell. In der Praxis gab es noch keine Gleichberechtigung. Bei zunehmender Arbeitslosigkeit konnten Frauen so beispielsweise leichter entlassen werden – besonders wenn ihr Mann verdiente – als Männer. Zudem stand auf Abtreibung nach wie vor 5 Jahre Zuchthaus. Auch hatten viele noch unter den Nachwirkungen des Krieges zu leiden. Prostitution hieß oftmals der einzige Ausweg, um die Familie zu ernähren. Und nicht selten war der Tod an Syphilis die Folge. Und auch mit dem zeitweiligen Aufschwung der Frauenrechte war mit Beginn der Weltwirtschaftskrise von 1929 erst einmal Schluss.

Liebe mit Verfassungsrang

Nach dem Artikel 119, Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, kam der Ehe eine besondere Bedeutung zu. Genau heißt es:

Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Sie beruht auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter.

Die Vermehrung blieb also als zentraler Zweck der Eheschließung erhalten. Neu und revolutionär war dagegen die Betonung der Gleichberechtigung der Geschlechter innerhalb der Ehe. Viele Frauen verlangten auch nach eben dieser Gleichberechtigung und nicht wenige strebten neben der Familie auch eine berufliche Karriere an.

Der „besondere Schutz“ unter den die Verfassung die Ehe stellte zeigte sich auch darin, wie wenig Rechte unverheiratete Mütter und Väter besaßen. Unverheiratete Mütter standen nicht unter dem Schutz des Staates und sie hatten auch nicht die elterliche Gewalt für ihre Kinder inne. Der Vater eines unehelichen Kindes galt nicht einmal als mit ihm verwandt.

Andernorts war es – zumindest für bestimmte Bevölkerungsgruppen - vor allem problematisch bis zum Ehestatus zu gelangen. In den USA gab es in vielen Staaten selbst in den 1920er Jahren noch erstaunliche Heiratsbeschränkungen. So mussten Geschiedene, Alkoholabhängige, Menschen mit Geisteskrankheiten, aber auch viele Heiratswillige ausländischer Abstammung oder „Nicht-Weiße“ erst eine Heiratslizenz (Marriage License) bei den Behörden beantragen.

Scheidung – Nichts schwerer als das

Scheidung begann in den 1920er Jahren langsam salonfähig zu werden. So ließen sich in den USA in den frühen 20er Jahren im Schnitt 6,6 von 1000 Frauen scheiden. Um diesem Trend zu begegnen, begannen verschiedene Experten damit in der Presse Tipps zu geben, um Ehen zu verbessern und haltbarer zu machen. Zielgruppe für diese wohlmeinenden Ratschläge zu emotionalen und finanziellen Themen, waren anfangs in erster Linie Frauen.  Sie galten nämlich als verantwortlich für das Gelingen einer Ehe und waren folglich auch die Schuldigen, wenn eine Verbindung scheiterte.

Jener Missionarseifer zur Erziehung von guten Ehefrauen trieb noch seltsamere Blüten. So gab es in den USA sogar „Heiratsvorbereitungskurse“ an den Universitäten, mit denen Frauen von der Wichtigkeit der ehelichen Arbeit und der Mutterschaft überzeugt und vom Ergreifen einer eigenen Karriere abgehalten werden sollten.

Doch auch in Deutschland wurde einiges getan, um die Institution der Ehe zu stützen. Eine Scheidung war in den 1920ern eine sehr schwierige Angelegenheit. Zu den offiziellen gesetzlichen Scheidungsgründen zählten lediglich Ehebruch, schwere Eheverfehlungen, ehrloses und unsittliches Verhalten und Geisteskrankheit. Waren Eheleute einander nur fremd geworden und wollten sich einvernehmlich voneinander trennen, musste eigens eine Eheverfehlung inszeniert und dem Scheidungsrichter glaubhaft gemacht werden. Anders war eine solche Scheidung nicht zu erreichen.

Ein neuer Gesetzesvorschlag, der neben den genannten Gründen auch erstmals das Zerrüttungsprinzip umfasste, wurde zwar 1929 ins Parlament eingebracht, scheiterte aber am Widerstand der katholischen Zentrumspartei.

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