Trennungsjahr

Was ist das Trennungsjahr? Was muss ich beachten?

Es versteht sich von selbst, dass vor der Scheidung die Trennung erfolgt und das Trennungsjahr vollzogen werden muss. Was „Trennungsjahr“ aber genau bedeutet, bedarf der Erläuterung. Das Trennungsjahr ist für viele Ehepaare eine entscheidende Zäsur, in der die Partner sich klarwerden sollen, ob Ihre Ehe gescheitert ist oder Aussichten bestehen, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen und fortzusetzen. Wünschen Sie tatsächlich die Scheidung, sollten Sie das Trennungsjahr nutzen, um Ihre Scheidung zielführend vorzubereiten.

Das Wichtigste für Sie

  • Das Trennungsjahr ist Voraussetzung dafür, dass Sie die Scheidung beantragen können. Es beginnt mit Ihrer räumlichen Trennung in der gemeinsamen Ehewohnung oder dem Auszug aus der Ehewohnung.
  • Zweck ist, dass Sie sich klarwerden sollen, ob Ihre Ehe tatsächlich gescheitert ist.
  • Eventuelle Versöhnungsversuche über einen „kürzeren Zeitraum“ schaden dem Ablauf des Trennungsjahres nicht.
  • Eine vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kommt in Härtefällen in Betracht, in denen es Ihnen nicht zuzumuten ist, formal an Ihrer Ehe festzuhalten.
  • Sie sollten das Trennungsjahr nutzen, sich auf Ihre Scheidung vorzubereiten. Sichern Sie Ihre Bankkonten und wichtige Unterlagen.
  • Tun Sie alles, um eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen und regeln Sie eventuelle Scheidungsfolgen möglichst außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was bedeutet das Trennungsjahr?

Warum ist das Trennungsjahr so wichtig?

Es steht im Gesetz: Sie müssen ein Jahr getrennt von Ihrem Ehepartner gelebt haben. Erst dann kann Ihre Ehe geschieden werden. Leben Sie noch nicht ein Jahr getrennt voneinander, kann Ihre Ehe nur in Ausnahmefällen geschieden werden, wenn ein Härtefall vorliegt. Einen Härtefall erkennt das Gesetz an, wenn es Ihnen aus in der Person Ihres Ehepartners liegenden Gründen nicht zuzumuten ist, das Trennungsjahr abzuwarten. Beispiel: Ihr Ehepartner ist gewalttätig oder bedroht Sie fortlaufend.

Welchen Zweck hat das Trennungsjahr?

Auch das steht im Gesetz: Ihre Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Der Gesetzgeber unterstellt, dass Ihre Ehe gescheitert ist, wenn Ihre Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass Sie diese wiederherstellen wollen. Leben Sie seit einem Jahr getrennt voneinander, vermutet das Gesetz, dass Ihre Ehe endgültig gescheitert ist. Im Zeitraum Ihrer Trennung erwartet der Gesetzgeber, dass Sie sich endgültig klar darüber werden, ob Sie denn wirklich geschieden werden wollen oder nicht. Der Gesetzgeber hofft natürlich, dass Sie wieder zueinander finden und Ihre Ehe fortsetzen. Die Fortsetzung der Ehe soll Vorrang vor der Scheidung haben.

Expertentipp:

Nicht jede Trennung ist wirklich ernst gemeint. Oft ist es nur der Frust oder der eigene Stolz, der Fronten schafft und keine Zugeständnisse erlaubt. Gerade in einer Zeit, in der das eigene Ego in den Vordergrund gestellt wird, sollte es Ihnen bewusst sein, dass Ihre Ehe Kompromisse erfordert und jeder Partner auf den anderen zugehen muss. So kann es eine echte Herausforderung sein, wenn junge Ehepaare Eltern werden, die Kinder volljährig werden und das Elternhaus verlassen, ein Ehepartner arbeitslos oder krank wird. Ihre Ehe muss jeden Tag neu gelebt werden. Sie ist kein Abonnement, das sich automatisch verlängert. Gerade das Trennungsjahr sollten Sie dazu nutzen, sich wirklich klar darüber zu werden, welche Perspektiven Sie in Ihrer Scheidung sehen und realistischerweise erwarten dürfen. Ziehen Sie vielleicht auch eine Eheberatung in Betracht, in der der Berater als Sprachrohr das übersetzt, was Sie Ihrem Ehepartner nicht sagen können oder wollen.

Wie weise ich das Trennungsjahr nach?

Das Trennungsjahr beginnt in dem Augenblick, in dem Sie sich in der gemeinsamen Wohnung räumlich trennen oder aus der Wohnung ausziehen. Der Auszug ist natürlich der beste Beweis für Ihre Trennung. Ansonsten sollten Sie Ihrem Ehepartner schriftlich nachweisbar mitteilen, dass Sie sich getrennt haben. Es gibt keine offizielle Stelle, der Sie Ihre Trennung anzeigen könnten.

Kann ich das Trennungsjahr mit meinem Ehepartner absprechen?

Es kommt in der Praxis vor, dass Ehepartner miteinander vereinbaren, dass das Trennungsjahr abgelaufen sei, obwohl sie tatsächlich erst kurze Zeit voneinander getrennt leben. Zweck ist, auf diesem Weg vorzeitig den Scheidungsantrag stellen zu können. Zwar prüft das Gericht nicht, ob Sie die Wahrheit sagen. Sollte es sich Ihr Ehepartner aber anders überlegen und auf die Frage des Gerichts, ob Sie das Trennungsjahr vollzogen haben, die Wahrheit ans Licht bringen, riskieren Sie, dass Ihr Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückgewiesen wird und Sie sich strafrechtlich dem Vorwurf des versuchten Prozessbetruges aussetzen. Also: Bleiben Sie möglichst bei der Wahrheit.

Erlaubt das Trennungsjahr Ausnahmen?

Abgesehen von Härtefällen, gesteht das Gesetz keine weiteren Ausnahmen zu. Sie müssen das Trennungsjahr auch dann einhalten, wenn Sie Ihre Ehe zu sachfremden Zwecken, beispielsweise nur deshalb geschlossen haben, um ein Asylrecht zu erreichen oder Ihre Ausweisung aus Deutschland zu vermeiden oder Ihrem Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu ermöglichen.

Gilt das Trennungsjahr auch, wenn wir im Ausland leben?

Leben Sie beide im Ausland, gilt grundsätzlich das Scheidungsrecht des ausländischen Staates. Viele ausländische Rechtsordnungen kennen kein Trennungsjahr. Möglicherweise können Sie sich dann bereits vorzeitig in diesem Staat scheiden lassen.

Was ist die Sechs-Monatsregel?

Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus, haben Sie als Miteigentümer oder Mitmieter dennoch das Recht, innerhalb von sechs Monaten in die Wohnung zurückzukehren. Sie verlieren dieses Recht, wenn Sie Ihrem Ehepartner nicht binnen sechs Monate nach Ihrem Ausdruck mitteilen, dass Sie in die gemeinsame Wohnung zurückkehren möchten (§ 1361b IV BGB), unabhängig davon, wem die Wohnung gehört. Um das Trennungsjahr nicht zu gefährden, müssen Sie innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennte Räumlichkeiten nutzen.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen?

Möchten Sie schnell geschieden werden, sollten Sie bereits frühzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren. Ihr Scheidungsantrag bedarf der Vorbereitung. Möglicherweise müssen Sie noch Unterlagen zusammenstellen, die Sie noch beschaffen müssen. Vielleicht haben Sie noch eine Reihe von Fragen, auf die Sie Antworten benötigen. Sind Sie in der glücklichen Lage, Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abzuwickeln, sind die organisatorischen und zeitlichen Anforderungen erheblich geringer, als wenn Sie sich auf eine streitige Scheidung einlassen. Da Ihr Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag bereits kurze Zeit vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht einreichen kann, sollten Sie Ihren Rechtsanwalt etwa acht bis zehn Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres mit Ihrer Scheidung beauftragen. Sie sind dann in einer optimalen Zeitschiene.

Was passiert, wenn ich den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres stelle?

Ihre Ungeduld ist verständlich. Würden Sie den Scheidungsantrag vorzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht einreichen wollen, müsste das Gericht Ihren Antrag gebührenpflichtig zurückweisen. Das Gericht würde den Antrag auch nicht etwa beiseitelegen und den Ablauf des Trennungsjahres abwarten. Im Regelfall erfolgt die gebührenpflichtige Zurückweisung. Ihr Scheidungsantrag wäre, da Sie die Voraussetzungen des Gesetzes nicht einhalten, offensichtlich unbegründet. Ihr Rechtsanwalt würde Sie ohnehin auf diesen Umstand hinweisen und kaum Bereitschaft zeigen, auch auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, den Scheidungsantrag bereits vorzeitig beim Familiengericht einzureichen.

Wann genau kann ich den Scheidungsantrag stellen?

Zwar kann das Familiengericht frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres, also nach Ablauf von zwölf Monaten, über Ihren Scheidungsantrag entscheiden. Allerdings ist es nicht zu beanstanden, wenn Sie wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres Ihren Rechtsanwalt beauftragen, den Scheidungsantrag bereits vorzeitig beim Familiengericht einzureichen. Infolge der organisatorischen Abläufe bei Gericht dauert es einige Zeit, bis Ihr Scheidungsantrag in die Sachbearbeitung gelangt. Da dadurch einige Zeit vergeht, ist das Trennungsjahr im Regelfall abgelaufen, wenn der Familienrichter Ihren Scheidungsantrag auf den Tisch bekommt.

Welchen Einfluss haben Versöhnungsversuche auf das Trennungsjahr?

Was ist ein Versöhnungsversuch?

Da der Gesetzgeber ausdrücklich darauf abstellt, dass Ihre Ehe nach Ablauf des Trennungsjahres gescheitert ist, schadet es nicht, wenn Sie für kurze Zeit mit Ihrem Ehepartner nochmals zusammenleben und sich bemühen, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Solche Versöhnungsversuche haben keinen Einfluss auf den Ablauf des Trennungsjahres. Sie brauchen also nicht zu befürchten, dass das Trennungsjahr von vorne zu laufen beginnt, wenn Sie kurzzeitig mit Ihrem Ehepartner nochmals zusammenziehen und zusammenleben.

Was bedeutet „für kürzere Zeit zusammenleben“?

Das Gesetz spricht davon, dass ein „Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung dient“, nicht schadet. Was ein Zusammenleben über „kürzere Zeit“ bedeutet, hängt von der Dauer Ihres Getrenntlebens ab und kann nicht auf den Punkt definiert werden. Als Richtschnur gilt, dass Versöhnungsversuche nicht länger als drei Monate dauern sollten. Dauert Ihr Versöhnungsversuch länger, setzen Sie faktisch Ihre Ehe fort. Scheitert die Beziehung dann erneut, beginnt das Trennungsjahr von vorne. Ansonsten: Leben Sie gerade zehn Monate getrennt, erscheinen mehr als drei Monate eher nicht mehr als kürzere Zeit. Leben Sie bereits drei Jahre getrennt, dürften drei Monate des Zusammenlebens großzügiger betrachtet werden.

Sind mehrere Versöhnungsversuche möglich?

Sie können es immer wieder versuchen, auch wenn Sie immer wieder scheitern. Je öfter Sie Versöhnungsversuche in Angriff nehmen, desto schwieriger wird es natürlich, festzustellen, dass Ihre Ehe tatsächlich gescheitert ist. Sollte Ihr Ehepartner das Scheitern Ihrer Ehe bestreiten, wird es kaum mehr möglich sein, Ihre Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres gegen den Willen Ihres Ehepartners zu erreichen. Sie widerlegen damit gerade selbst die Vermutung des Gesetzes, dass Ihre Ehe als gescheitert gilt, wenn Sie ein Jahr getrennt leben. Wenn Sie also wiederholt Versöhnungsversuche starten, sollten Sie früher oder später Fakten schaffen und sich endgültig entscheiden.

Wann ist es mir nicht zuzumuten, dass Trennungsjahr abwarten zu müssen?

Was ist ein Härtefall?

Leben Sie noch nicht ein Jahr getrennt, können Sie im Ausnahmefall trotzdem geschieden werden, wenn die Fortsetzung Ihrer Ehe eine unzumutbare Härte darstellen würde, und zwar aus Gründen, die in der Person Ihres Ehepartners liegen. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Die Unzumutbarkeit bezieht sich darauf, dass es Ihnen nicht mehr zuzumuten ist, formal Ihre Ehe aufrechtzuerhalten, nicht aber darauf, Ihr Zusammenleben fortsetzen zu müssen.

Was wird als Härtefall anerkannt?

Ausnahmen von dieser Sperrfrist erlaubt die Rechtsprechung bei fortgesetzten schweren Misshandlungen oder Kränkungen, die es Ihnen unzumutbar machen, das Trennungsjahr abzuwarten. Geht es um die Verletzung der ehelichen Treuepflicht, kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Als Härtefall wird beispielsweise eine Schwangerschaft aus einer ehewidrigen Beziehung anerkannt.

Welches Risiko beinhaltet der vorzeitige Scheidungsantrag im Härtefall?

Die Rechtsprechung fordert detaillierte Nachweise zur Unzumutbarkeit. Sie will damit der Versuchung entgegenwirken, dass Ehepartner Härtegründe vortäuschen, nur um eine sofortige Scheidung zu erreichen. Ihre bloße Behauptung, es sei Ihnen nicht zuzumuten, die Ehe fortzusetzen, genügt dafür also nicht. Sie riskieren, dass das Gericht Ihren vorzeitig eingereichten Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückweist. Auch müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Ehepartner Ihren Behauptungen entgegentritt und Sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung zwingt, in der Sie ständig Argumente austauschen und sich im ungünstigsten Fall auch noch gegen vielleicht unsachgemäße Angriffe Ihres Ehepartners verteidigen müssen. Insoweit kann es empfehlenswert sein, das Trennungsjahr abzuwarten, auf den Vortrag eines Härtefalls zu verzichten und ganz normal die Scheidung einzureichen und schlicht damit zu begründen, dass Ihre Ehe gescheitert ist.

Welche Empfehlungen helfen mir im Trennungsjahr?

Sichern Sie Ihre Bankkonten

Im Zusammenhang mit Trennung kommt es häufig vor, dass der Ehepartner sämtliche gemeinsamen Bankkonten plündert. Soweit es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, gehört das Guthaben je zur Hälfte beiden Eheleuten. Wird das Konto leergeräumt, ist der Partner verpflichtet, die Hälfte des Betrages zurückzugeben. Da Rückforderungen erfahrungsgemäß theoretischer Natur sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihren Anteil vom Konto bar abheben oder auf ein eigenes Konto überweisen. Kündigen können Sie das gemeinschaftliche Konto nur im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner. Sofern Sie noch kein eigenes Girokonto besitzen, sollten Sie sich umgehend ein solches einrichten. Onlinekonten erweisen sich als ausgesprochen praktikabel, während Sie bei herkömmlichen Banken persönlich vorstellig werden müssen.

Sichern Sie wichtige Unterlagen

Versuchen Sie sich frühzeitig einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse in Ihrer Ehe zu verschaffen, möglichst bevor Sie Ihren Ehepartner mit der Trennung konfrontieren. Mit der Trennung reduziert sich dessen Bereitschaft, freiwillig Auskünfte über Einkommen und Vermögen zu erteilen, gegen Null. Meist werden Unterlagen beiseite geschafft. Sofern Sie später Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich geltend machen möchten, sind Sie klar im Vorteil, wenn Sie entsprechende Belege vorlegen können. Auch Ihr Rechtsanwalt kann dann wesentlich schneller für Sie tätig werden. Außerdem dürfte Ihr Ehepartner sich kooperativer zeigen, wenn er weiß, dass Sie informiert sind.

Wem gehört das Familienauto?

Haben Sie das Familienauto bislang gemeinsam genutzt, steht das Auto nach der Trennung demjenigen Partner zu, dem es gehört. Indiz für das Eigentum ist, wer als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist oder das Fahrzeug mit eigenem Geld bezahlt hat. Sofern Sie behaupten, Ihr Ehepartner habe Ihnen das Fahrzeug geschenkt, sind Sie beweispflichtig (OLG Koblenz Az. 13 UF 158/16).

Wem gehört die eheliche Wohnung im Trennungsjahr?

Das Nutzungsrecht an der bislang gemeinsam genutzten Ehewohnung gehört demjenigen Ehepartner, der vorwiegend auf die Nutzung dieser Wohnung angewiesen ist. Sie können dieses Recht gerichtlich durchsetzen, beispielsweise dann, wenn Sie ein gemeinsames Kind betreuen und das Kind möglichst nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen werden soll oder Sie infolge Krankheit oder Alter in stärkerem Maße auf die Nutzung angewiesen sind als Ihr Ehepartner. Auf die Eigentumsverhältnisse oder Mietverhältnisse kommt es in der Trennungszeit nicht an. Diese spielen erst nach der Scheidung eine Rolle.

Ermöglichen Sie die einvernehmliche Scheidung

Es ist sicher keine neue Erkenntnis, dass streitige Scheidungen eine gescheiterte Ehe vollends in den Abgrund fahren. Das, was nach einer streitigen Scheidung übrigbleibt, bedeutet für beide Ehepartner, dass sie ihre Ansprüche erheblich herunterfahren müssen und ihr bislang gemeinsam genutztes Einkommen und Vermögen nunmehr nur noch getrennt in Anspruch nehmen können. Der Spareffekt der Ehe entfällt. Um Ihre Scheidung verantwortungsvoll abzuwickeln, sollten Sie sich möglichst im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen. Die einvernehmliche Scheidung ist der optimale Weg, Ihre Scheidung abzuwickeln und den Weg zu ebnen, Ihre Leben neu zu gestalten. Für die einvernehmliche Scheidung genügt es, wenn Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen und Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag vorbehaltlos zustimmt.

Vereinbaren Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Auch die einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht, dass Scheidungsfolgen ungeregelt bleiben. Sofern Sie eine bestimmte Scheidungsfolge geregelt wissen möchten, können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle mit einer Scheidungsfolge verbundenen Rechte und Pflichten vereinbaren. Geht es um den Zugewinnausgleich, erlaubt das Gesetz alle Vereinbarungen, in denen Sie Ihre Situation individuell erfassen und gestalten. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung rundet Ihre einvernehmliche Scheidung ab. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden oder wenigstens gerichtlich im Scheidungstermin protokollieren lassen. Für den Fall, dass Sie die gerichtliche Protokollierung bevorzugen, muss sich allerdings auch Ihr Ehepartner seinerseits durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Fazit

Trennungszeit ist Bewährungszeit. Nur wenn sich Ihre Trennungsabsicht verfestigt, können Sie geschieden werden. Mit der Trennung müssen Sie sich neuen Herausforderungen stellen. Sofern Sie gut informiert sind, gehen Sie Ihren Weg Richtung Scheidung bewusster, leichter und zielführender. Nutzen Sie das Trennungsjahr über den rein emotionalen Trennungsschmerz hinaus also auch strategisch.

Autor:  Volker Beeden

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