Scheidungsplaner - So planen Sie Ihre Scheidung

Gute Planung zahlt sich immer aus. Auch Ihre Scheidung sollten Sie so vorbereiten, dass Sie möglichst wenige Hürden überwinden müssen. Enttäuschung, Wut, Rachegefühle und Selbstmitleid sind dabei schlechte Ratgeber. Unser Scheidungsplaner zeigt auf, auf welche Wegmarken Sie achten müssen.

Das Wichtigste

  • Bereits mit der Trennung gilt es, Pflöcke einzuschlagen und die eigene Position zu sichern. Eine Checkliste hilft, wichtige Ansätze zu erkennen.
  • Scheidungen bedürfen der Vorbereitung. Möchten Sie sich nicht im Nebel Ihrer Gefühle verlieren, sollten Sie mithilfe eines Scheidungsplanes Ihre Scheidung so vorbereiten, dass Sie Nachteile vermeiden und Vorteile nutzen.
  • Wir zeigen Ihnen anhand einer Checkliste, welche Aspekte bei Scheidungsverfahren erfahrungsgemäß eine wichtige Rolle spielen.

Warum erweisen sich Scheidungen oft als schwierig?

Um nicht schnell überfordert zu sein, sollten Sie sich Schritt für Schritt überlegen, wie Sie Ihre Ehe abwickeln.

Um nicht schnell überfordert zu sein, sollten Sie sich Schritt für Schritt überlegen, wie Sie Ihre Ehe abwickeln.

Die Scheidung ist die letzte Konsequenz dessen, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Sie müssen jetzt alles, was an materiellen und immateriellen Werten Ihre Lebensgemeinschaft geprägt hat, auseinanderdividieren. Sind Sie darauf nicht vorbereitet, sind Sie schnell überfordert. Um im Chaos Ihrer Gefühle Ordnung zu schaffen, sind Sie gut beraten, Schritt für Schritt zu überlegen, wie Sie Ihre Ehe abwickeln. Ein Scheidungsplaner ist dafür die Grundlage. Sie schaffen damit auch die Voraussetzung, dass Ihr Ehepartner gleichfalls erkennt, dass eine gute Planung besser ist, als ziellos aufeinander loszugehen und nicht zu wissen, was eigentlich passiert.

Wie nutzen Sie das Trennungsjahr?

Bevor Sie Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen können, müssen Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Das Trennungsjahr ist wichtiger, als Sie vielleicht denken. Eine Checkliste hilft, dass Sie nichts vergessen.

Trennungsjahr als Bedenkzeit

Betrachten Sie das Trennungsjahr als eine Bedenkzeit, in der Sie sich beide klarwerden sollen, ob Sie tatsächlich die Scheidung wünschen oder Ihre Ehe vielleicht doch noch eine Zukunft hat. Trennung bedeutet, dass Sie eigenständige Haushalte begründen. Kurzzeitige Versöhnungsversuche schaden nicht.

Je schöner und voller die Erinnerung, desto schwerer ist die Trennung. Aber die Dankbarkeit verwandelt die Erinnerung in eine stille Freude.

Dietrich Bonhoeffer

Vorsicht, wenn Sie das Trennungsjahr verkürzen wollen

Es ist keine gute Idee, in Absprache mit Ihrem Ehepartner das Trennungsjahr verkürzen zu wollen, nur um den Scheidungsantrag einreichen zu können. Legt Ihr Ehepartner später die Absprache offen, riskieren Sie, dass das Gericht den Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückweist. Unproblematisch ist es jedoch, wenn Sie den Scheidungsantrag kurz vor Ablauf des Trennungsjahres über einen Rechtsanwalt bei Gericht einreichen. Wird der Antrag bei Gericht bearbeitet, ist das Trennungsjahr meist abgelaufen. Ansonsten werden Sie in Ausnahmefällen vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden, wenn Sie einen sogenannten Härtefall begründen und nachweisen können, der es Ihnen unzumutbar macht, den Ablauf der Trennungszeiten abwarten zu müssen.

Getrennte Bankkonten

Regeln Sie Ihre Finanzen. Führen Sie bislang ein gemeinsames Konto, richten Sie sich ein eigenes Konto ein. Widerrufen Sie eine Vollmacht, die Sie Ihrem Ehepartner für Ihr Konto erteilt haben.

Beachten Sie gemeinsame Verpflichtungen

Bei einer Trennung müssen gemeinsam begründete Verpflichtungen auch künftig erfüllt werden.

Bei einer Trennung müssen gemeinsam begründete Verpflichtungen auch künftig erfüllt werden.

Trennen Sie sich, dürfen Sie nicht ohne weiteres erwarten, dass Ihr Ehepartner alle gemeinsam begründeten Verpflichtungen trägt. Um Kündigungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, sollten Sie gemeinsam begründete Verpflichtungen auch künftig erfüllen. Sprechen Sie mit Ihrem Ehepartner ab, ob der Partner Sie intern vielleicht freistellt. Auf jeden Fall müssen Kreditverträge oder Mietverträge, für die Sie beide Vertragspartner sind, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist auch weiterhin bedient werden.

Scheidungsplaner: Wie bereite ich meine Scheidung vor?

Den Scheidungsantrag einreichen scheint eine Formsache. Dennoch baut Ihr Scheidungsantrag darauf auf, wie Sie Ihre Scheidung vorbereitet haben. Wir zeigen Ihnen anhand einer Checkliste, wie Sie Ihre Scheidung am besten vorbereiten.

Halten Sie den Kontakt zu Ihrem Ehepartner aufrecht

Unser bester, allerdings oft auch am schwierigsten umzusetzender Ratschlag, ist der, dass Sie die Verbindung zu Ihrem Ehepartner unbedingt aufrechterhalten und alles tun sollten, dass Sie auch jetzt noch halbwegs vernünftig miteinander sprechen können. Um Ihre Ehe wirtschaftlich zweckmäßig abzuwickeln, müssen Sie immer wieder gemeinsame Entscheidungen treffen und sind auf ein gegenseitiges Einvernehmen angewiesen.

Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.

Joseph Joubert

Sprechen Sie jedoch nicht mehr miteinander und können nichts mehr miteinander entscheiden, müssen Sie Ihre Ehe in einer gerichtlichen Auseinandersetzung abwickeln. Eine solche streitige Scheidung ist immer damit verbunden, dass Sie Monate oder gar Jahre lang prozessieren, nicht wissen, woran Sie sind, viel Geld für Ihre Anwälte und das Gericht auf den Tisch legen müssen und nicht zuletzt emotional leiden. Haben Sie ein Kind, leidet auch Ihr Kind über die bloße Trennung hinaus. Gerade wenn Sie ein gemeinsames Kind haben, ist es umso wichtiger, dass Sie miteinander in Verbindung bleiben. Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es sich nicht für und nicht gegen einen Elternteil entscheiden muss.

Einigen Sie sich auf die einvernehmliche Scheidung

Sich streitig scheiden ist an sich einfach. Dann braucht es keine Kompromisse. Sie brauchen sich über nichts wirklich Gedanken zu machen. Sie verlassen sich und vertrauen auf die Entscheidung des Gerichts. Tatsächlich verlaufen viele Scheidungen genau nach diesem Klischee. Im Ergebnis wundern sich die Ehepartner, dass vieles anders gelaufen ist, als man es sich erhofft hat. Die Schwierigkeiten, die sich im Hinblick auf die Trennung ergeben haben, haben sich im Scheidungsverfahren noch potenziert. Auch die Ergebnisse, die sich im Gerichtsverfahren ergeben, sind oft enttäuschend. Viele Geschiedene sagen dann: Hätten wir es besser gewusst, hätten wir alles anders gemacht. Sie können all diesen Frust vermeiden, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner auf die einvernehmliche Scheidung verständigen. Dann genügt es, wenn Sie den Scheidungsantrag stellen und Ihr Ehepartner Ihrem Antrag zustimmt.

Durch eine einvernehmliche Scheidung ersparen Sie sich erhebliche Kosten und Zeitaufwand.

Schaubild:
Durch eine einvernehmliche Scheidung ersparen Sie sich erhebliche Kosten und Zeitaufwand.

Regeln Sie Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist oft, dass auch die Scheidungsfolgen einvernehmlich geregelt sind. Ist alles geregelt, erübrigt sich eine streitige Scheidung. In der Scheidungsfolgenvereinbarung verhandeln und verabreden Sie außergerichtlich, wie Sie mit den Konsequenzen Ihrer Trennung und Scheidung umgehen. So können Sie den Ehegattenunterhalt absprechen, den Zugewinnausgleich klären oder dem anderen Elternteil ein angemessenes Umgangsrecht für das gemeinsame Kind einräumen.

Beantragen Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung

Die Online-Scheidung ermöglicht eine schnelle und einfach Abwicklung Ihrer Scheidung.

Die Online-Scheidung ermöglicht eine schnelle und einfach Abwicklung Ihrer Scheidung.

Gerade dann, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, ist die Online-Scheidung der komfortabelste Weg, Ihre Scheidung auf den Weg zu bringen. So ersparen Sie sich die mühevolle Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt. Nutzen Sie die Dienste eines Scheidungsservices, können Sie sich problemlos an einen kompetenten und zuverlässig arbeitenden Rechtsanwalt vermitteln lassen.


Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf

Um den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Wegen des Anwaltszwangs müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Sofern sich Ihr Ehepartner bereits von einem Anwalt beraten lässt, darf Ihnen dieser Rechtsanwalt wegen des drohenden Interessenkonflikts seine Dienste nicht mehr anbieten. Lassen Sie sich über einen Scheidungsservice einen im Familienrecht erfahrenen und zuverlässigen Rechtsanwalt vermitteln.

Tragen Sie alle notwendigen Angaben und Scheidungspapiere zusammen

Um Ihren Scheidungsantrag vorzubereiten, sollten Sie die Heiratsurkunde aus Ihrem Familienstammbuch zur Verfügung haben oder sich eine Urkunde beim Standesamt besorgen. In Ihrem Scheidungsantrag müssen Sie Angaben zum Namen und zur Anschrift Ihres Ehepartners sowie Ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder machen. Sie benötigen auch die Geburtsurkunden Ihrer Kinder. Sie finden die Urkunden in Ihrem Familienstammbuch oder lassen sich eine Urkunde beim Standesamt ausfertigen. Gibt es einen Ehevertrag, benötigen Sie wenigstens eine Kopie des Vertrages. Achten Sie zudem darauf, dass Sie spätestens im mündlichen Scheidungstermin über einen gültigen Personalausweis verfügen.

Bereiten Sie den Versorgungsausgleich vor

Sie können den Versorgungsausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Verpflichtend ist das jedoch nicht. Sie können die Regelung auch dem Gericht überlassen. Dann führt das Gericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Sie erhalten vom Gericht einen Fragebogen. Um die notwendigen Angaben umgehend zu erteilen, sollten Sie Kenntnis Ihrer Rentenanwartschaften haben. Sind oder waren Sie Arbeitnehmer, überlegen Sie, ob tatsächlich alle versicherungsrelevanten Zeiten erfasst sind. Im Zweifel führen Sie eine Kontenklärung durch. Lassen Sie sich dazu in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Sichern Sie den Kindesunterhalt für Ihr Kind

Am einfachsten ist es, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind beim Jugendamt in einer Jugendamtsurkunde anerkennt. Die Urkunde ist rechtlich verbindlich und erspart beiden Elternteilen einen oft schwierigen Unterhaltsprozess.

Informieren Sie sich über die Vermögensverhältnisse Ihres Ehepartners

Sind Sie für den Zeitraum der Trennung oder nach Ihrer Scheidung auf Unterhalt Ihres Ehepartners angewiesen, sollten Sie frühzeitig die Vermögensverhältnisse klären. Im Idealfall sind Sie im Besitz der letzten Gehaltsabrechnungen oder der letzten Einkommensteuerbescheide. Notfalls müssten Sie Ihren Ehepartner auf Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse verklagen.

Klären Sie die Nutzungsverhältnisse an Ihrer Ehewohnung

Da beide Ehepartner spätestens nach der Scheidung einen eigenen Hausstand begründen müssen, sollten Sie frühzeitig klären, wer die eheliche Wohnung künftig nutzt und dazu ein bestehendes Mietverhältnis übernimmt oder ein in Ihrem Eigentum stehendes Objekt in Ihr Alleineigentum übernehmen. Kommt eine Nutzung nicht in Betracht, sollten Sie unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist eine Mietwohnung kündigen oder ein in Ihrem Eigentum stehendes Objekt verkaufen.

Wie halten Sie es wegen der Kinder?

Geht es um die Kinder, scheitern Kompromisse oft allein daran, dass sich die Eltern um das Sorge- oder Umgangsrecht streiten. Klären Sie also, wer künftig die Kinder betreut und wo sie am besten aufgehoben sind. Regeln Sie Betreuungszeiten und Umgangszeiten. Akzeptieren Sie, dass jeder Elternteil ein Umgangsrecht hat. Befürworten Sie, dass auch der nicht betreuende Elternteil Verantwortung für das Kind übernimmt. Gemeinsame Verantwortung ist immer besser, als wenn Sie in schwierigen Lebenssituationen alleine dastehen.

Bezüglich gemeinsamer Kinder sollten Sie mit Ihrem Ehepartner Betreuungs- und Umgangszeiten regeln.

Schaubild:
Bezüglich gemeinsamer Kinder sollten Sie mit Ihrem Ehepartner Betreuungs- und Umgangszeiten regeln.

Was ist mit dem Hausrat?

Keiner kann alles haben. Seien Sie objektiv, wenn es darum geht, den Hausrat zu verteilen. Erzieht ein Partner die Kinder, ist er wahrscheinlich eher auf die Waschmaschine angewiesen als der andere. Lassen Sie es möglichst nicht auf eine Entscheidung des Gerichts ankommen, da dann der Haushalt nach „Billigkeit“ verteilt wird.

Wer kümmert sich um den Hund?

Das gemeinsame Haustier sollte dort betreut werden, wo die Voraussetzungen günstiger sind.

Das gemeinsame Haustier sollte dort betreut werden, wo die Voraussetzungen günstiger sind.

Haben Sie ein Haustier, müssen Sie auch eine Regelung finden, wer künftig das Tier betreut. Bedenken Sie, dass auch das Tier leidet, wenn ein Herrchen oder Frauchen plötzlich nicht mehr da ist. Das Tier sollte dort betreut werden, wo es am besten betreut werden kann und wo es sich vielleicht etwas wohler und aufgehobener fühlt. Dabei sollte es weniger eine Rolle spielen, wer das Tier ursprünglich angeschafft hat. Berücksichtigen Sie dabei Ihre berufliche Situation. Ist das Tier den ganzen Tag allein, ist dies keine Lösung.

Wie bezahlen Sie die Scheidungskosten?

Sind Sie rechtsschutzversichert, brauchen Sie nicht auf eine Kostenbeteiligung Ihres Versicherers zu hoffen. Scheidungsverfahren sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Prüfen Sie wegen der Scheidungskosten folgende Optionen:

Wie steht es um das Erbrecht Ihres Ehepartners?

Sind Sie verheiratet, hat Ihr Ehepartner ein gesetzliches Erbrecht. Außerdem erbt er, wenn Sie ihn testamentarisch oder in einem Erbvertrag bedacht haben. Ihr Erbrecht entfällt aber nicht erst zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung, sondern bereits dann, wenn Ihr verstorbener Ehepartner die Scheidung beantragt und Ihnen der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Umgekehrt entfällt im Falle Ihres Ablebens das Erbrecht Ihres Ehepartners, wenn Sie den Scheidungsantrag gestellt und Ihr Ehepartner Ihrem Antrag zugestimmt hat. Insoweit sollten Sie also zeitlich überlegen, ob Sie den Scheidungsantrag zügig bei Gericht einreichen oder trotz des fortbestehenden Erbrechts noch abwarten.

Fazit

Steht die Scheidung an, ist vieles zu klären. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten. Je besser informiert Sie sind, desto eher vermeiden Sie unbegründete Zugeständnisse oder eigene Fehler. Umgekehrt können Sie Forderungen Ihres Ehepartners besser einschätzen und vermeiden unnötige Auseinandersetzungen.

Autor:  Volker Beeden

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!