Scheidungsservice

Wie arbeitet ein Scheidungsservice und welche Vorteile darf ich erwarten?

Ihre Gedanken drehen sich um Trennung und Scheidung. Sie haben eine Vielzahl von Fragen. Schließlich lassen Sie sich nicht jedes Jahr scheiden und sind mit den emotionalen und rechtlichen Gegebenheiten nicht unbedingt vertraut. Wie gut, wenn Sie jetzt auf vertrauensvolle und kompetente Hilfe zurückgreifen können. Sie könnten sich natürlich einfach einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin anvertrauen und darauf hoffen, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wird. Möchten Sie jedoch einen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie auch emotional und informativ begleitet, sollten Sie die Dienste eines Scheidungsservice in Betracht ziehen. Sie können nur profitieren.

Das Wichtigste

  • Ein Scheidungsservice sollte Ihre besondere Lebenssituation aufgreifen, die sich im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung vom Ehepartner einstellt. So können Sie sich bereits im Vorfeld lange vor Ihrer Scheidung über all die Aspekte informieren und beraten lassen, die Sie interessieren oder für Sie wichtig sind.
  • Sofern Sie juristischen Beratungsbedarf haben oder die Scheidung beantragen wollen, vermittelt Sie der Scheidungsservice an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die als Kooperationspartner mit dem Scheidungsservice zusammenarbeiten.
  • Die mit iurFRIEND® kooperierenden Anwälte haben große Erfahrung im Familienrecht und in Scheidungsverfahren.
  • Nach Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres haben Sie verschiedene Optionen, Ihren Scheidungsantrag zu begründen.
  • Als iurFRIEND® verstehen wir unseren Scheidungsservice so, dass wir Ihnen die einvernehmliche Scheidung ans Herz legen und Sie darin unterstützen, die streitige kostenträchtige, zeitaufwändige und allzu oft nervenbelastende Scheidung möglichst zu vermeiden.

Wie arbeitet ein Scheidungsservice?

Möchten Sie sich scheiden lassen, müssen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen und über den Anwalt Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Bei den Familiengerichten besteht nämlich Anwaltszwang. Soweit, so gut.

Bevor Sie jedoch Ihren Scheidungsantrag stellen, leben Sie eine Zeit lang getrennt von Ihrem Ehepartner. Spätestens ab dem Zeitpunkt Ihrer Trennung werden Sie mit einer Reihe von Fragen konfrontiert, die sich daraus ergeben, dass sich Ihr Leben möglicherweise über Nacht völlig verändert. Ob Sie dann direkt den Weg zu einem Rechtsanwalt finden, erscheint fraglich. Wahrscheinlich schieben Sie diese Entscheidung so lange wie möglich vor sich her. Trotzdem haben Sie bereits in dieser Zeit einen hohen Bedarf, sich zu informieren und möglicherweise beraten zu lassen. Vielleicht möchten Sie einfach nur wissen, welches Ihre nächsten Schritte sein sollten, um Ihre Scheidung vorzubereiten. Oft geht es einfach nur um einfache Fragen, die sich aus der Trennung ergeben. Vielleicht versucht auch Ihr Noch-Ehepartner gerade Fakten zu schaffen, sodass Sie wissen möchten, was Sie davon halten oder wie Sie sich verhalten sollten. Jetzt einen Rechtsanwalt zu konsultieren, ist oft eine hohe Hürde.

Einfacher ist es, wenn Sie in dieser Situation einen Scheidungsservice kontaktieren. Der Kontakt ist völlig komplikationslos. Sie erreichen beispielsweise iurFRIEND® jederzeit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Der Anruf ist kostenfrei. Wir informieren Sie unverbindlich und vertrauensvoll über alles, was Sie jetzt wissen wollen. Sollte sich aus diesem Erstgespräch juristischer Beratungsbedarf ergeben, vermitteln wir Sie gerne an einen unserer anwaltlichen Kooperationspartner weiter. Details dazu später.

Welche Vorteile bietet ein Scheidungsservice?

Sie können sich bereits im Vorfeld auf unseren Websites über all Ihre Rechte und Pflichten informieren, die sich im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung ergeben. So finden Sie auf unseren Websites eine Vielzahl von Texten, aus denen Sie alles entnehmen können, was in Ihrer Situation relevant ist. Es geht dabei nicht nur um rechtliche Aspekte. Vielmehr sprechen wir auch die emotionalen Gegebenheiten an, die mit Ihrer Trennung und Ihrer Scheidung einhergehen. So wissen Sie bereits im Vorfeld, was möglicherweise auf Sie zukommt.

Haben Sie sich bereits auf diesem Weg erste Informationen beschafft, fühlen Sie sich aller Wahrscheinlichkeit nach sicherer. Sie wissen besser, wie Sie mit Ihrer Situation umgehen. Eine gute Information beruhigt, schafft Selbstvertrauen und gibt Sicherheit. Genau so verstehen wir uns in Scheidungsservice.

Mit iurFRIEND® haben Sie Ihren Rechtsfreund an Ihrer Seite.

Schaubild:
Mit iurFRIEND® haben Sie Ihren Rechtsfreund an Ihrer Seite.

Sie können danach oder auch vorher in jeder Phase Ihres ehelichen Zusammenlebens und in jeder Phase Ihrer Trennung bei iurFRIEND® anrufen. Ihre Fragen beantworten unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach besten Wissen und Gewissen. Sie wissen dann, wo Sie gerade stehen und welche Schritte oder Maßnahmen sich als nächstes empfehlen. Sind Sie auf juristische Unterstützung angewiesen, helfen uns Anwälte weiter.

Möchten Sie die Scheidung beantragen, erhalten Sie von iurFRIEND® ein Antragsformular, das Sie mit Ihren persönlichen Angaben versehen. Sie können auch eine Unterhaltsberechnung durchführen lassen. Auf der Grundlage Ihrer Angaben bringen wir Ihre Scheidung auf den Weg. Wir bieten Ihnen einen wirklichen Rund-um-Sorglos-Service und kümmern uns um alles, damit Ihre Scheidung den Weg findet.

Gut zu wissen:

Sie können Ihren Scheidungsantrag selbstverständlich auch online als Online-Scheidungsantrag auf den Weg bringen. Genauso natürlich auch per Telefax, E-Mail oder Post.

Wie komme ich in Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin?

Herkömmlicherweise gehen Sie zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, wenn Sie sich scheiden lassen wollen. Dieser Schritt erscheint aber leichter als getan. Schließlich müssen Sie den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin finden, dem/der Sie Ihre Scheidung anvertrauen wollen. Sie können dazu die Gelben Seiten des Telefonbuchs aufschlagen oder den gut gemeinten Empfehlungen eines Bekannten vertrauen. Ob der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, die Sie dann nach Terminabsprache aufsuchen, wirklich die richtige Empfehlung für Sie ist, können Sie kaum zuverlässig beurteilen. Schließlich wünschen Sie sich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die im Familienrecht und in Scheidungsverfahren wirklich kompetent und erfahren ist.

Möchten Sie diesen Aufwand und das mit der eigenen Recherche verbundene Risiko vermeiden, empfiehlt sich, dass Sie die Dienste eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen. Auch der Scheidungsservice von iurFRIEND® arbeitet mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusammen, die sich in einer Vielzahl von Scheidungsverfahren bewährt haben. Wir vermitteln Sie dann an einen unserer anwaltlichen Kooperationspartner. Sie dürfen darauf vertrauen, dass unsere Vertrauensanwälte faire und transparente Preise für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens berechnen.

Da Sie möglicherweise bereits im Vorfeld vor Ihrer Scheidung Beratungsbedarf haben, erhalten Sie von uns einen Beratungsgutschein im Wert von 100 EUR. Dieser Beratungsgutschein berechtigt Sie, mit einem unserer anwaltlichen Kooperationspartner ein 30-minütiges Beratungsgespräch zu führen. Sie können dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin alle Fragen stellen, die Sie gerade bewegen. Wenn Sie mit dem Ergebnis des Gesprächs zufrieden sind, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie diesen Rechtsanwalt oder diese Rechtsanwältin auch mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen. Wegen des Anwaltszwangs bei den Familiengerichten müssen Sie sich schließlich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen.

Gut zu wissen:

Sind Sie im Hinblick auf Ihre Trennung gerade nicht liquide oder haben Sie nur ein geringes Einkommen, können Sie die Rechnung Ihres Rechtsanwalts oder Ihrer Rechtsanwältin auch problemlos in Raten bezahlen. Außerdem informieren wir Sie auch über die Option, für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens von Ihrem Ehepartner einen Verfahrenskostenvorschuss einzufordern oder staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie sich scheiden lassen?

Trennungsjahr
Bevor Sie Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen können, müssen Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich vor, dass Sie sich im Trennungsjahr klarwerden sollen, ob Ihre eheliche Lebensgemeinschaft wirklich gescheitert ist oder ob Aussichten bestehen, die Lebensgemeinschaft fortzusetzen. Mit Ablauf des Trennungsjahres oder wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres können Sie über Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen.

Was nicht zusammen kann Bestehen, tut am besten sich zu lösen.

Friedrich Schiller

Scheidungsoptionen

  • Scheidung nach einjähriger Trennung mit gegenseitigen Einverständnis:
    Ihre Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. I S. 1 BGB). Leben Sie ein Jahr getrennt voneinander, vermutet das Gesetz unwiderlegbar, dass Ihre Ehe gescheitert ist, wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der Ehepartner dem Scheidungsantrag des anderen Ehepartners zustimmt (§ 1566 Abs. I BGB).
  • Scheidung nach einjähriger Trennung bei Widerspruch:
    Widerspricht der Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag, kann Ihre Ehe nach einjähriger Trennung trotzdem geschieden werden, wenn diese nachweislich gescheitert ist. Aus Ihren Gegebenheiten muss sich ergeben, dass Sie offensichtlich kein Interesse mehr an der Fortführung Ihrer Lebensgemeinschaft haben und nicht zu erwarten ist, dass Sie diese wiederherstellen möchten. Sind diese Gründe überzeugend, wird der Richter Ihre Ehe auch gegen den Willen Ihres Partners scheiden. Als Gründe kommen Ihre anderweitige dauerhafte Beziehung zu einem neuen Partner*In, Ehebruch Ihres Partners, Beleidigung, Trunksucht oder Gewalttätigkeiten in Betracht.
  • Scheidung nach dreijähriger Trennung:
    Leben Sie länger als drei Jahre getrennt, dann vermutet das Gesetz unwiderlegbar, dass Ihre Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. II BGB). Sie werden auf jeden Fall, auch gegen den ausdrücklich erklärten Willen Ihres Ehepartners, geschieden, ohne dass Sie jetzt noch nachweisen müssen, dass Ihre Ehe gescheitert ist.
  • Scheidung ohne Trennung sowie vor einjähriger Trennung:
    In sogenannten Härtefällen kann Ihre Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres sowie auch dann geschieden werden, wenn Sie noch gemeinsam in der ehelichen Wohnung leben. Es ist nämlich anzunehmen, dass Ihre eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, wenn ein Ehegatte jegliche innere Zuneigung und jedes Verständnis für die Verpflichtung zur gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme verloren hat (§ 1565 Abs. II BGB). Dazu kommt es darauf an, dass auch das bloße Fortbestehen des juristischen Ehebandes, sprich das „weiter-miteinander-verheiratet-sein“, unzumutbar erscheint. Fehlt es daran, müssen Sie die Jahresfrist abwarten.

Warum empfehlen wir die einvernehmliche Scheidung?

Wir verstehen unseren Scheidungsservice auch insoweit als Service, dass wir Ihnen die einvernehmliche Scheidung ans Herz legen. Bei der einvernehmlichen Scheidung stellt ein Ehepartner den Scheidungsantrag, während der andere lediglich seine Zustimmung erklärt. Sie lassen sich dann im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden. Sie verzichten und vermeiden damit die streitige Scheidung. Die Vorteile liegen klar auf der Hand.

Durch die einvernehmliche Scheidung genießen Sie eine Vielzahl von Vorteilen.

Schaubild:
Durch die einvernehmliche Scheidung genießen Sie eine Vielzahl von Vorteilen.

Bei der einvernehmlichen Scheidung brauchen Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt oder eine einzige Rechtsanwältin zu beauftragen und auch nur einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Bei der streitigen Scheidung hingegen muss sich jeder Ehepartner anwaltlich vertreten lassen. Logisch, dass dann jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt bezahlen muss. Die Gebühren für die beiden beteiligten Rechtsanwälte verdoppeln die Anwaltskosten.

Bei der einvernehmlichen Scheidung verzichten Sie darauf, sich wegen einer Scheidungsfolge gerichtlich auseinanderzusetzen. Vielmehr regeln Sie eine regelungsbedürftige Scheidungsfolge im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Idealerweise beurkunden Sie diese Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich bei einem Notar. Alternativ könnten Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung auch im mündlichen Scheidungstermin vom Richter protokollieren lassen. In beiden Fällen wäre die Vereinbarung rechtsverbindlich.

Die einvernehmliche Scheidung, bei der Sie eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, reduziert den Gebührenaufwand für Ihr Scheidungsverfahren auf das absolute Minimum. Sie bezahlen nämlich nur die Gebühren, die sich aus dem Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren und aus dem Verfahrenswert für den im Regelfall von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich ergeben. Der sich daraus ergebende Gebührenaufwand für die Gerichtskasse und einen beteiligten Rechtsanwalt ist überschaubar. Bei der streitigen Scheidung hingegen stellt sich der Gebührenaufwand ganz anders dar.

Lassen Sie sich streitig scheiden und verhandeln vor Gericht wegen einer Scheidungsfolge, kommt wegen der Scheidungsfolge ein weiterer Verfahrenswert hinzu. Streiten Sie sich beispielsweise über 500 EUR Ehegattenunterhalt, produzieren Sie einen Verfahrenswert von zusätzlichen 6000 EUR, der sich aus dem zwölffachen Ihrer monatlichen Forderung ergibt. Sie vermeiden diesen Kostenaufwand, wenn Sie den Ehegattenunterhalt außergerichtlich regeln und Ihre Scheidung insoweit einvernehmlich betreiben. Ein guter Scheidungsservice sollte also bestrebt sein, Ihre Scheidung nicht vornehmlich als Streit um Ihre Vermögenswerte zu interpretieren.

Vor allem, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, leisten Sie mit der einer einvernehmlichen Scheidung einen lobenswerten Beitrag, sodass Ihre Kinder im Hinblick auf die Trennung und Scheidung ihrer Eltern so wenig wie möglich belastet werden. Auch insoweit legen wir den Fokus auf Ihre Kinder. Informieren Sie sich dazu gerne auf unseren Webseiten. Dort erläutern wir, was wir im Hinblick auf das Sorgerecht und Umgangsrecht für Ihre gemeinsamen Kinder als empfehlenswert erachten.

Fazit

Ein guter Scheidungsservice versteht sich nicht nur als Hilfestellung, um Ihre Scheidung zu bewerkstelligen. Vielmehr verstehen wir unseren Service auch so, dass wir Ihnen die Optionen aufzeigen, mit denen Sie Ihre Scheidung so kostengünstig, zügig und nervenschonend abwickeln können wie nur möglich. Welche Vorteile sich daraus für Ihr Scheidungsverfahren und Ihre Person ergeben, zeigt sich schnell, wenn Sie sich uns anvertrauen.

Autor:  Volker Beeden

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