Scheidungstermin vor Gericht: Was muss ich beachten?

Nur der Richter am Familiengericht kann die Scheidung aussprechen. Nicht der Standesbeamte. Er bekundet lediglich Ihre Heirat. Sind die Voraussetzungen erfüllt, terminiert das Familiengericht Ihren Scheidungstermin. Sie müssen persönlich erscheinen und treffen vielleicht ein allerletztes Mal mit Ihrem Nochehepartner zusammen. Wenn Sie wissen, wie ein Scheidungstermin bei Gericht verläuft, fühlen Sie sich auf dem für Sie unbekannten Terrain sicherer.

Das Wichtigste

  • Scheidungsverfahren haben ihre eigenen Regeln. Wer sie kennt, findet sich leichter zurecht.
  • Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens bestimmt sich vornehmlich danach, ob Sie Ihre Scheidung einvernehmlich oder streitig abwickeln.
  • Sie erhalten vom Gericht eine persönliche Ladung zum Scheidungstermin. Sie müssen dort in Anwesenheit Ihres Rechtsanwalts persönlich erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis legitimieren.
  • Die Wahrnehmung von Gerichtsterminen ist Bürgerpflicht. Sollten Sie zeitlich verhindert sein, bitten Sie das Gericht über Ihren Rechtsanwalt, einen neuen Termin anzuberaumen. Bleiben Sie unentschuldigt dem Termin fern, riskieren Sie ein Ordnungsgeld.
  • Scheidungstermine sind nicht öffentlich. Alles was dort besprochen wird, bleibt vertraulich.

Scheidungen sind nichts Alltägliches. Selbst wenn es Ihre zweite Scheidung ist, jede Scheidung ist anders. Immerhin laufen Scheidungen nach gewissen Regeln ab. Wenn Sie diese Regeln kennen, sollte der „Weg zum Familiengericht ein leichter sein“.

Wann bestimmt das Gericht den Scheidungstermin?

Voraussetzung, damit das Familiengericht einen Scheidungstermin anberaumen kann, ist Ihr Scheidungsantrag. Darin beantragen Sie die Scheidung von Ihrem Ehepartner. Mit Ihrem Scheidungsantrag haben Sie es weitgehend selbst in der Hand, den Ablauf des Scheidungsverfahrens zu bestimmen.

Alternative 1: Einvernehmliche Scheidung

Im Idealfall betreiben Sie im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner die einvernehmliche Scheidung. Eventuelle Scheidungsfolgen, wie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich oder Umgangsrecht haben Sie möglichst in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich und vor allem kostengünstig geregelt. In diesem Fall braucht das Gericht nur noch über Ihre Scheidung zu beschließen. Ist das Trennungsjahr unstreitig und der Versorgungsausgleich geregelt, beschließt das Familiengericht Ihre Scheidung.

Alternative 2: Streitige Scheidung

Sehen Sie sich oder Ihren Ehepartner nicht in der Lage, die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen abzuwickeln, kommt es zur streitigen Scheidung. Streitige Scheidungen verzögern nicht nur den Ablauf des Scheidungsverfahrens, sondern prägen auch den Ablauf des Verfahrens. Beantragen Sie beispielsweise, dass das Gericht auch über Ihren Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt entscheidet, verhandeln Sie streitig. In diesem Fall ist es meist so, dass Ihr Ehepartner nach Aufforderung durch das Familiengericht auf Ihren Antrag Stellung bezieht und Sie wiederum darauf antworten. Die jeweiligen Schriftsätze müssen Sie mit Ihren Anwälten vorbesprechen und über Ihre Anwälte bei Gericht einreichen. Erst wenn das Gericht den Eindruck hat, dass der Streit ausdiskutiert ist, wird es Scheidungstermin ansetzen.

Im Scheidungstermin hat das Gericht im Prinzip zwei Möglichkeiten. Es kann über Ihre Scheidung und zugleich über Ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt entscheiden. Es wird dann die Scheidung beschließen und Ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt anerkennen oder ablehnen. Es kann aber auch allein die Scheidung beschließen und den Ehegattenunterhalt in einem gesonderten Verfahren verhandeln. Es löst den Verbund beider Verfahren dann auf. Wie im Einzelfall zu verfahren ist, ist mithin eine strategische Entscheidung, die Sie mit Ihrem Anwalt besprechen sollten. Da jeder Fall einer streitigen Scheidung anders gelagert ist, ist es schwierig, pauschale Empfehlungen zu treffen.

Muss ich persönlich zum Scheidungstermin erscheinen?

Scheidungen sind höchstpersönlicher Natur. Genau wie Ihre Heirat. Höchstpersönliche Angelegenheiten schließen eine Stellvertretung aus. Sie persönlich müssen „Farbe bekennen“ und dem Richter die Frage beantworten, ob Sie denn tatsächlich geschieden werden wollen. Sie müssen also persönlich im Scheidungstermin erscheinen. Der Richter muss Sie persönlich anhören. Sie müssen sich zum Scheidungstermin von Ihrem Rechtsanwalt begleiten lassen. Ihr Rechtsanwalt muss Sie im Scheidungstermin vertreten, da bei den Familiengerichten Rechtsanwaltszwangs besteht. Es genügt also nicht, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen, Sie im Scheidungstermin zu vertreten.

Wie erfahre ich vom Scheidungstermin?

Setzt das Familiengericht einen Scheidungstermin an, schickt es Ihnen mit der Post eine persönliche Ladung zum Termin. In dieser Ladung steht detailliert, wann und wo Sie zum Scheidungstermin erscheinen müssen. Ihr Ehepartner und Ihr Rechtsanwalt erhalten die gleiche Ladung.

Was ist, wenn ich am vom Gericht angesetzten Scheidungstermin keine Zeit habe?

Können Sie den vom Gericht angesetzten Scheidungstermin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und ihn informieren. Bitten Sie Ihren Rechtsanwalt, den Termin bei Gericht verlegen zu lassen und einen neuen Termin anzusetzen. Das Gericht wird den Termin aber nur verlegen, wenn Sie dafür gewichtige Gründe angeben. Schließlich bringen Sie mit einer Terminverlegung den gerichtlichen Tagesablaufplan durcheinander. Einfach keine Zeit zu haben, genügt dafür nicht. Sind Sie berufstätig, müssen Sie sich notfalls Urlaub nehmen. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber gegebenenfalls Ihre Ladung zum Scheidungstermin vor. Die Wahrnehmung von Gerichtsterminen ist Bürgerpflicht und muss auch vom Arbeitgeber respektiert werden. Erscheinen Sie unentschuldigt nicht zum Scheidungstermin, kann das Gericht ein Ordnungsgeld festsetzen.

Brauche ich meinen Personalausweis?

Sie benötigen Ihren möglichst gültigen und nicht abgelaufenen Personalausweis, um durch die Einlasskontrolle des Gerichts zu gelangen. Teils genügt dafür auch Ihre Ladung. Bringen Sie also Ihre Ladung unbedingt mit. Achten Sie darauf, dass Sie keine verbotenen Gegenstände mit sich führen. Klappmesser oder Pfefferspray wird der Justizbeamte beschlagnahmen und allenfalls zurückgeben, wenn Sie das Gerichtsgebäude wieder verlassen. Auch Hunde haben keinen Zutritt und müssen vor der Tür warten.

Auf jeden Fall benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis, um sich im Scheidungstermin gegenüber dem Richter als diejenige Person auszuweisen, die Partei des Scheidungsverfahrens ist. Dadurch wird verhindert, dass irgendwelche anderen Personen sich für Sie oder Ihren Ehepartner ausgeben und als Vertreter auftreten.

Wann sollte ich mich bei Gericht einfinden?

Versuchen Sie möglichst frühzeitig zu Hause loszufahren und möglichst frühzeitig bei Gericht einzutreffen. Planen Sie nicht auf den letzten Drücker. Rechnen Sie stets mit Verzögerungen. Vielleicht müssen Sie mühsam einen Parkplatz suchen. Auch wenn viele Gerichtsverfahren sich zeitlich verzögern und die in Ihrer Ladung benannte Uhrzeit selten wirklich eingehalten werden kann, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Verhandlung pünktlich beginnt. Vor dem Gerichtssaal treffen Sie auf Ihren Rechtsanwalt. Der Richter ruft dann Ihre „Sache“ auf: …“ Scheidungsverfahren Mueller gegen Mueller, bitte eintreten“.

Wie gelange ich im Gericht in den richtigen Gerichtssaal?

Auf der Ladung, die Sie vom Gericht erhalten haben, ist genau bezeichnet, in welchem Gerichtssaal der Scheidungstermin stattfindet. Sie können am Eingang auch den Pförtner fragen, wo Sie den richtigen Gerichtssaal finden. Im Gerichtsgebäude sind zahlreiche Wegweiser angebracht, an denen Sie sich orientieren können.

Wer hört beim Scheidungstermin im Gerichtssaal zu?

Scheidungsverfahren sind als Familiensachen nicht öffentlich. Nicht öffentlich bedeutet, dass nur Sie allein und Ihr Ehegatte nebst den beteiligten Rechtsanwälten am Termin teilnehmen. Sofern Sie Kinder haben, müssen im Normalfall auch die Kinder vor dem Gerichtssaal warten. Bringen Sie Ihre Mutter oder Ihren Vater mit, haben die Eltern kein Anwesenheitsrecht. Außer dem Richter ist ansonsten niemand anwesend. Der Richter protokolliert die Verhandlung selbst. Nur ausnahmsweise ist ein Protokollführer anwesend. Sofern Sie sich wegen des Umgangs- oder Sorgerechts für Ihr gemeinsames Kind streiten, kann der Richter auch einen Sachverständigen oder einen Vertreter des Jugendamtes laden, der den Gerichtssaal aber erst nach Aufforderung betreten darf. Er wird dann speziell zum Thema angehört.

Welche Fragen stellt mir der Richter?

Der Richter ist gesetzlich gehalten, beide Ehepartner zu fragen, ob Sie tatsächlich geschieden werden möchten und ob Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Sollte ein Ehepartner eine der Fragen abschlägig beantworten, geht die anfangs scheinbar einvernehmliche Scheidung in eine streitige Scheidung über. Dann muss der Richter in die Sache einsteigen und klären, ob die Voraussetzungen für Ihre Scheidung vorliegen oder nicht. Je nachdem, wie Sie oder Ihr Ehepartner sich verhalten, wird das Verfahren fortgeführt. Sofern Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt haben, wird der Richter auch hierzu Feststellungen treffen, sofern er nicht bereits hierüber vor Ihrem Scheidungstermin einen Beschluss gefasst hat.

Welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich?

Im günstigsten Fall haben Sie den Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung individuell geregelt. Ist dies nicht der Fall, muss der Richter den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchführen. Dazu hat er bereits in dem Augenblick, in dem Sie Ihren Scheidungsantrag gestellt haben, ein Verfahren in den Wege geleitet, mit dem er den Ausgleich Ihrer Renten oder Rentenanwartschaften umsetzt. Im Scheidungstermin wird er dann den Versorgungsausgleich beschließen. Inhaltlich geht es darum, dass beispielsweise ein Teil der Rentenanwartschaften Ihres Ehepartners auf Sie übertragen werden. Der Richter wird dazu die notwendigen Details formulieren und ins Protokoll diktieren. In Ausnahmefällen kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden (z.B. kurze Ehedauer von weniger als 3 Jahren oder wenn nur geringe Ausgleichsbeträge anfallen).

Kann ich sofort nach dem Scheidungstermin wieder heiraten?

Wenn der Richter im Scheidungstermin über Ihre Scheidung einen Beschluss getroffen hat, wird er Sie fragen, ob Sie auf Rechtsmittel gegen den Beschluss verzichten wollen. Im einfachsten Fall erklären Sie, dass Sie die Scheidung anerkennen und keine Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wollen. Theoretisch könnten Sie den Scheidungsbeschluss beim Landgericht mit der Beschwerde angreifen. Triftige Gründe wird es dafür eher selten geben. Wenn Sie den Rechtsmittelverzicht erklären, wird Ihre Scheidung sofort rechtskräftig. In diesem Fall sind Sie endgültig geschieden und könnten erneut zum Standesamt gehen und heiraten. Erklären Sie keinen Rechtsmittelverzicht, müssen Sie den Ablauf der Berufungsfrist von einem Monat abwarten. Die Berufungsfrist beginnt aber nicht mit dem Ende des Scheidungstermins, sondern erst in dem Zeitpunkt, in dem Ihnen und Ihrem Ehepartner der Scheidungsbeschluss gerichtlich zugestellt wird. Heiraten Sie vorher, sind Sie ein Bigamist. Bigamie ist ein Straftatbestand.

Fazit

Gerichtsverfahren haben ihre eigenen Regeln. Sind Sie nicht gerade selbst Jurist, wird es immer die eine oder andere Frage geben. Ihr Rechtsanwalt, der Sie im Scheidungsverfahren vertritt, wird Ihre Fragen sicherlich gerne beantworten. Sie sollten sich nicht scheuen, ihn zu fragen.

Autor:  Volker Beeden

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!