FAQ - Hausrat
Was ist Hausrat?
Alle Gegenstände, die während der Ehe angeschafft wurden und Teil des ehelichen Haushalts waren, können zum Hausrat gehören. Bedingung ist, dass sie von oder für beide Ehegatten genutzt wurden. Dazu zählen neben der Wohnungseinrichtung auch Fernseher, Radio, Gartenmöbel usw.
Nicht zum Hausrat zählen Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten dienten oder für dessen Berufsausübung notwendigen Gegenstände. Soweit ist die Zweckbestimmung innerhalb der Ehe bestimmend.
Mein Mann und ich haben beide immer wieder Sachen für Haushalt und Wohnung angeschafft. Jetzt trennen wir uns und lösen die Wohnung auf. Was darf ich behalten?
Grundsätzlich dürfen die Ehegatten im Fall der Trennung ohne Ehevertrag zunächst jeweils die Dinge behalten, die er oder sie mit in die Ehe gebracht hat. Jeder darf das behalten, was ihm gehört.
Das ist auch für Sachen, die dem Hausrat zugeordnet werden, generell nicht anders. Im Streitfall wird es aber häufig problematisch nachzuweisen, wer was angeschafft hat. Wem was gehört, ist dann oft nur schwer nachzuweisen.
Gegenstände, die das Paar zusammen angeschafft hat, werden nach der Hausratsverordnung „gerecht und zweckmäßig“ aufgeteilt. Im Normalfall bedeutet das, dass der gemeinsame Hausrat jeweils zur Hälfte aufgeteilt wird.

