FAQ - Kosten

Was kostet eine Scheidung? 

Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten berechnet berechnen sich nach dem sogenannten Streitwert des Verfahrens. Die Sätze sind tabellarisch festgelegt und bindend. Der Streitwert einer Ehescheidung berechnet sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mal drei Monate. 

Verdient das Paar z.B. gemeinsam 3000 Euro netto im Monat, macht das einen Streitwert von 9000 Euro. Die Kosten für einen Rechtsanwalt betragen in diesem Fall 1359, 58 Euro. Die Gebühren, die an das Geicht zu zahlen sind, belaufen sich für dieses Scheidungsverfahren auf 362 Euro. 

Wer zahlt was im Scheidungsverfahren? 

Die Gerichtskosten werden für beide Partner gegeneinander aufgehoben. Das heißt, die Partner teilen sich die gerichtlichen Kosten der Scheidung. Die Rechtsanwaltskosten muss derjenige zahlen, der den Anwalt beauftragt hat. Das heißt, jeder Partner zahlt seinen eigenen Anwalt.