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ARAG Verbrauchertipps Testament mit Tücken

ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem der Sohn einer Verstorbenen nach dem Tod seiner Mutter den ganzen Erbschaftskuchen für sich behalten wollte. Seine Mutter hatte im Testament, das ein halbes Jahr vor der Scheidung aufgesetzt worden war, ihre Schwiegertochter zur Hälfte bedacht. Doch die Richter wollten die frisch Geschiedene nicht leer ausgehen lassen, das Testament blieb gültig. Als Motiv für die Erbeinsetzung könne auch das gute Verhältnis zu Schwiegertochter eine Rolle gespielt haben. Anders liegt der Fall nach Auskunft der ARAG Experten bei einem Testament unter Ehepartnern. Wenn sie sich scheiden lassen, wird ihr letzter Wille, mit dem der Ehegatte bedacht wird, grundsätzlich ungültig. Er bleibt ausnahmsweise wirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser ihn auch für den Fall der Scheidung getroffen hätte.

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Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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