
ARAG Verbrauchertipps Testament mit Tücken
ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem der Sohn einer Verstorbenen nach dem Tod seiner Mutter den ganzen Erbschaftskuchen für sich behalten wollte. Seine Mutter hatte im Testament, das ein halbes Jahr vor der Scheidung aufgesetzt worden war, ihre Schwiegertochter zur Hälfte bedacht. Doch die Richter wollten die frisch Geschiedene nicht leer ausgehen lassen, das Testament blieb gültig. Als Motiv für die Erbeinsetzung könne auch das gute Verhältnis zu Schwiegertochter eine Rolle gespielt haben. Anders liegt der Fall nach Auskunft der ARAG Experten bei einem Testament unter Ehepartnern. Wenn sie sich scheiden lassen, wird ihr letzter Wille, mit dem der Ehegatte bedacht wird, grundsätzlich ungültig. Er bleibt ausnahmsweise wirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser ihn auch für den Fall der Scheidung getroffen hätte.
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Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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