Unterhaltsrechner - So berechnen Sie Ihren Unterhalt richtig

Was leisten Unterhaltsrechner und welche Alternative gibt es?

Wenn Sie Unterhalt fordern, zählt jeder Euro - für Sie, weil Sie möglichst viel Unterhalt fordern oder für Ihren Ehepartner, weil er/sie möglichst wenig Unterhalt zahlen möchte. Unterhaltsrechner im Internet versprechen oft mehr, als sie halten können. Es kommt nämlich entscheidend darauf an, welche Daten und Zahlen Sie eingeben. Können Sie mit Begriffen wie bereinigtes Nettoeinkommen, Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Trennungs- oder nachehelicher Ehegattenunterhalt nicht unbedingt wirklich was anfangen, ist das oft pauschale Ergebnis eines Unterhaltsrechners nicht das, was Sie wirklich brauchen. Dieses Dilemma lösen Sie besser, wenn Sie sich den Unterhalt individuell und möglichst konkret berechnen lassen. Wir erklären Ihnen, warum ein Unterhaltsrechner Nachteile und eine individuelle Unterhaltsberechnung Vorteile hat.

Das Wichtigste

  • Unterhaltsrechner sind eine Hilfe, wenn Sie schnell mal eben grob den Unterhalt berechnen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie wissen, welche Daten und Fakten Sie dazu in den Rechner eingeben müssen.
  • Wissen Sie jedoch nicht oder nicht genau, nach welchen Faktoren sich beispielsweise Ihr bereinigtes Nettoeinkommen ergibt, ist die Eingabe fehlerhaft und führt zu falschen, meist überhöhten und in der Sache nicht begründeten Zahlbeträgen.
  • Einen Ausweg aus dem Dilemma finden Sie, wenn Sie sich den Unterhaltsanspruch individuell und nach Maßgabe Ihrer familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse konkret berechnen lassen.

Welche Unterhaltsansprüche kommen in Betracht?

Sie können

berechnen lassen. Die Berechnung ist von Interesse, wenn Sie selbst Unterhalt fordern und Ihren Anspruch begründen wollen oder wenn Sie Unterhalt zahlen müssen und Ihre Zahlungspflicht bestreiten oder wenigstens richtig bemessen wollen.

Sind Sie sich der Problematik eines Unterhaltsrechners bewusst?

Klar, das Internet bietet vielerlei Hilfestellung. Auch ein Unterhaltsrechner kann eine gute Hilfe sein. Natürlich möchten wir einen maschinellen Unterhaltsrechner, von denen Sie im Internet eine ganze Reihe finden, nicht schlecht reden. Aber: Ein Unterhaltsrechner kann nur leisten, was Sie ihm vorgeben. Googeln Sie bitte im Internet. Sie stellen schnell fest, dass die angebotenen Unterhaltsrechner so gut wie immer das gleiche Schema abfragen. Soweit Sie dort Erläuterungen finden, werden Sie möglicherweise schnell kapitulieren, da Sie vielleicht viele Details lesen müssen und trotzdem nicht nachvollziehen können, auf was es dabei maßgeblich ankommt.

Um jeglichen Unterhalt zu berechnen, kommt es auf das monatliche Nettoeinkommen der unterhaltsberechtigten und unterhaltspflichtigen Person an. Auf Grundlage des monatlichen Nettoeinkommens wird der Unterhalt berechnet. Erläuternd weisen die Rechner darauf hin, dass Sie das monatliche Nettoeinkommen nach dem Bruttoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person berechnen, von dem die unterhaltspflichtige Person Abzüge machen darf. Welche Abzüge dies sind, wird so gut wie nicht näher erläutert. Das Bruttoeinkommen abzüglich der Abzüge führt nämlich zum sogenannten bereinigten Nettoeinkommen. Wenn Sie jetzt nicht genau wissen, welche Abzüge und Verbindlichkeiten die unterhaltspflichtige Person vom Bruttoeinkommen tätigen darf oder welche Abzüge und Verbindlichkeiten Sie akzeptieren müssen, geben Sie zwangsläufig falsche Zahlen in den Unterhaltsrechner ein. Es ist leicht einzusehen, dass Sie dann auch falsche Ergebnisse erhalten. Sie bekommen dann vielleicht weniger Unterhalt, als Ihnen zusteht oder Sie zahlen mehr Unterhalt, als Sie eigentlich zahlen müssten.

Gut zu wissen:

Ist die unterhaltspflichtige Person Arbeitnehmer, stellen Sie das Bruttoeinkommen leicht anhand der letzten Gehaltsabrechnungen fest. Auch das Nettoeinkommen ergibt sich aus der Gehaltsabrechnung. Doch dieses Nettoeinkommen ist noch nicht mit dem bereinigten Nettoeinkommen gleichzusetzen. Der Unterhaltsanspruch bestimmt sich nämlich allein nach dem bereinigten Nettoeinkommen. Darüber hinaus gehören zum Arbeitslohn auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung, ebenso einmalige Sonderleistungen des Arbeitgebers wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Steuererstattungen gehören ebenfalls zum Einkommen. Sie müssen also wissen, welche Einnahmen zum maßgeblichen Bruttoeinkommen hinzuzurechnen sind und welche nicht. Ein Unterhaltsrechner im Internet kann Ihnen hierbei wenig Hilfe leisten.

Wissen Sie, was ein fiktives Einkommen ist? Nicht wenige Unterhaltspflichtige versuchen, sich ihrer Unterhaltspflicht dadurch zu entledigen, dass sie nach der Scheidung weniger arbeiten oder jegliche Arbeit verweigern. In diesem Fall muss sich die unterhaltspflichtige Person ein sogenanntes fiktives Einkommen anrechnen lassen. Das ist das Einkommen, das diese Person erzielen könnte, wenn sie pflichtgemäß arbeiten würde. Ein Unterhaltsrechner kann diesen Umstand nicht erfassen.

Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.

Georg Christoph Lichtenberg

Was ist die Alternative zu einem maschinellen Unterhaltsrechner?

Gerade im Hinblick auf die Art des Unterhaltes sollten Sie sich den Unterhalt so konkret wie möglich berechnen lassen.

Gerade im Hinblick auf die Art des Unterhaltes sollten Sie sich den Unterhalt so konkret wie möglich berechnen lassen.

Unterhaltsrechner fragen vorwiegend nur Standards ab. Sie möchten aber möglichst genau wissen, welche Unterhaltsansprüche Sie haben oder inwieweit und wie viel Unterhalt Sie selbst zahlen müssen. Die Alternative zu einem maschinellen Unterhaltsrechner ist die individuelle Unterhaltsberechnung. Gerade, weil die Art des Unterhalts (Kinder-, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt) teils unterschiedliche Voraussetzungen hat, sollten Sie Wert darauf legen, dass der Unterhalt im Hinblick auf Ihre individuellen Verhältnisse so konkret wie möglich erfasst und berechnet wird. Dieses Ziel erreichen Sie nur, wenn Sie den Unterhalt auch individuell berechnen lassen. Wir bieten Ihnen hierzu eine günstige Unterhaltsberechnung an.

Gut zu wissen:

Unterhalt, sei es Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt, ist von vielerlei Faktoren abhängig. So kann ein volljähriges Kind nur Unterhalt fordern, wenn es sich in der Ausbildung befindet und im Haushalt des betreuenden Elternteils wohnt. Ehegattenunterhalt kann nur derjenige Ehepartner beanspruchen, der nach der Scheidung einen der im Gesetz bestimmten Unterhaltstatbestände behaupten und nachweisen kann (z.B. Unterhalt wegen Kleinkinderbetreuung oder dauerhafter Erkrankung). Es genügt also nicht, den Unterhalt allein nach den Eigentumsverhältnissen zu bestimmen. Vielmehr kommt es auch darauf an, festzustellen, ob überhaupt die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch gegeben sind. Diese Bewertung kann ein maschineller Unterhaltsrechner nicht leisten.

Wie geht die individuelle Unterhaltsberechnung vonstatten?

Wir bieten Ihnen an, den Unterhaltsanspruch kostengünstig individuell zu berechnen. Zum Start schicken Sie uns den auf unserer Website vorgehaltenen Fragebogen mit Ihren persönlichen Daten zurück. Wir schicken Ihnen dann per E-Mail und gerne auch per Post die für die Unterhaltsberechnung notwendigen Unterlagen zu. Nachdem uns alle Daten vorliegen, berechnen wir den Unterhalt und schicken Ihnen das Ergebnis per E-Mail zu oder gerne auch per Post nach Hause.

Nach welchen Faktoren berechnen sich Unterhaltsansprüche?

Unterhaltsansprüche berechnen sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der unterhaltspflichtigen Person. Dabei ist auch ein eventuelles Einkommen der unterhaltsberechtigten Person einzubeziehen (z.B. Auszubildendenvergütung des Kindes). Dieses Einkommen vermindert den Unterhaltsanspruch. Es kommen mithin folgende Faktoren in Betracht:

Welche Verbindlichkeiten und Abzüge sind vom Bruttoeinkommen erlaubt?

Von den in den letzten Gehaltsabrechnungen ausgewiesenem Bruttoeinkommen kommen folgende Abzüge und Verbindlichkeiten Betracht:

  • Lohn- und Einkommensteuer
  • Sozialversicherungsabgaben
  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
  • berufsbedingte Aufwendungen (5 % von Nettoeinkommen, maximal 150 EUR, höhere Aufwendungen nur gegen Nachweis)
  • Fortbildungskosten
  • angemessene Altersvorsorgeleistungen,
  • Darlehensverpflichtungen, die den ehelichen Lebensstandard geprägt haben,
  • Unterhaltspflichten gegenüber vorrangig berechtigten Personen (z.B. Kindesunterhalt gegenüber Ehegattenunterhalt)
  • Abschreibungen bei Freiberuflern, Unternehmern und Selbstständigen

Expertentipp:

Möglicherweise haben Sie noch weitere Abzüge und Verbindlichkeiten, die Sie mit Ihrem Bruttoeinkommen bedienen müssen. Nicht alle kommen davon in Betracht. Um sicher zu gehen, sollten Sie uns alle Ihre Verbindlichkeiten bezeichnen. Wir können dann prüfen lassen, ob und inwieweit weitere Abzüge und Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Jeder Euro, den Sie nicht zahlen müssen, ist bares Geld.

Oder umgekehrt: Wenn Sie Unterhalt fordern und Abzüge und Verbindlichkeiten in der Unterhaltsberechnung der unterhaltspflichtigen Person beanstanden wollen, ist jeder Euro, den Sie zusätzlich beanspruchen können, gleichfalls bares Geld.

Was kann ich tun, wenn ich die Einkommensverhältnisse meines Ex-Partners nicht kenne?

Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über alle Einkommenverhältnisse und Vermögenswerte Ihres Ex-Partners.

Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über alle Einkommenverhältnisse und Vermögenswerte Ihres Ex-Partners.

Fordern Sie Unterhalt, sind Sie darauf angewiesen, dass Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihres Ex-Partners genau kennen. Sie haben deshalb Anspruch auf Auskunft über alles, was er/sie als Einkommen bezieht und an Vermögenswerten besitzt. Sie haben auch Anspruch darauf, dass er Ihnen diese Verhältnisse genau belegt und Nachweise vorlegt. Pauschales Bestreiten genügt dafür nicht. Erst wenn Sie die Daten kennen, sind Sie überhaupt in der Lage, Ihren Unterhaltsanspruch zu beziffern und geltend zu machen.

Gut zu wissen:

Verweigert Ihr Ex-Partner jegliche Auskunft zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, müssen Sie ihn auf Auskunft verklagen. Das Gesetz gibt dem Richter die Möglichkeit, anzuordnen, dass Ihr Ex-Partner schriftlich versichern muss, die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt zu haben. Sollte er/sie Einkünfte verschweigen, würde er/sie sich dem Verdacht des Prozessbetruges aussetzen. Es versteht sich, dass Sie dabei auf anwaltliche Begleitung und Beratung angewiesen sein dürften.

Fazit

Eine Unterhaltsberechnung ist eine einfache Sache, aber auch nur, wenn das Ergebnis feststeht. Der Weg zum Ergebnis ist eher schwierig. Es gibt viele Sackgassen und Abzweigungen. Sie können sich den Aufwand ersparen, wenn Sie Ihren Unterhaltsanspruch nach Maßgabe Ihrer finanziellen und familiären Verhältnisse individuell und konkret berechnen lassen oder sich gegen eine möglicherweise überzogene Unterhaltsforderung zur Wehr setzen möchten. Nutzen Sie unser Angebot zur Unterhaltsberechnung.

Autor:  Volker Beeden

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