Wann haben Kinder Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente?

Unter welchen Voraussetzungen wird Halb- oder Vollwaisenrente gezahlt?

Leben Sie getrennt oder sind Sie geschieden, machen Sie sich möglicherweise Gedanken, wie Ihr Kind versorgt wird, wenn Sie oder Ihr Ex-Ehepartner oder Sie beide versterben. Ihr Nachkomme könnte dann Anspruch auf eine Halbwaisenrente oder eine Vollwaisenrente haben. Neben der Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es die Waisenrente aus der Alterssicherung für Landwirte und, falls Sie Opfer einer Straftat werden, Waisenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz. Vielleicht wirkt es beruhigend, wenn Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Anrecht besteht.

Kurze Zusammenfassung

  • Waisenrenten sind Hinterbliebenenrenten, die infolge des Todes eines Elternteils von der gesetzlichen Rentenversicherung oder infolge des Todes wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung von der gesetzlichen Unfallversicherung geleistet werden.
  • Es gibt Halbwaisen- und Vollwaisenrenten. Faktisch ist nahezu jedes hinterbliebene Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr anspruchsberechtigt.
  • Die zwei Arten berechnen sich aus einem Grundbetrag zuzüglich persönlicher Zuschläge.

Praktische Tipps für Sie

Tipp1 : Prüfen Sie die Voraussetzungen
Stellen Sie sicher, dass die Kinder wie auch die Eltern bzw. der entsprechende Elternteil die benötigten Bedingungen für den Erhalt einer Waisen- bzw. einer Halbwaisenrente erfüllen.

Tipp 2: Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Leistungsträger
Die folgenden Ausführungen gelten vornehmlich für die Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit eine von einem anderen Leistungsträger beantragt werden soll, können andere Voraussetzungen gelten.

Tipp 3: Informieren Sie sich über zusätzliche Rentenmöglichkeiten für Waisen
Informieren Sie sich rechtzeitig über potenzielle Besonderheiten. So gibt es z.B. für hinterbliebene Kinder von Landwirten oder Opfer von Straftaten gibt zusätzliche Waisenrenten.

Wann erhält man eine Halbwaisenrente und wann eine Vollwaisenrente?

Ihr Nachwuchs ist Halbwaise und erhält eine Halbwaisenrente, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil verstorben ist. Es erhält eine Vollwaisenrente, wenn beide verstorben sind.

Wer zahlt welche Waisenrenten?

Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung. Als Leistungsträger kommen in Betracht:

  • gesetzliche Rentenversicherung,
    wenn ein rentenversicherungspflichtiger Elternteil verstorben ist (§ 48 SGB VI.)
  • gesetzliche Unfallversicherung,
    wenn der Erziehungsberechtigte infolge eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten Erkrankung verstorben ist (§ 67 SGB VII). Als Arbeitsunfall zählt auch ein Wegeunfall auf dem Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Wesentlichen die gleichen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist er infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung verstorben, scheidet eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als nachrangig aus.
  • Expertentipp:

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Verstirbt ein Versicherter infolge des Unfalls oder der Berufskrankheit, zahlen die Berufsgenossenschaften Rente, Sterbegeld und Überführungskosten an die Hinterbliebenen. Die Waisenrente ist nicht bei dem jeweiligen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern direkt bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen (siehe unten).

  • Waisenrente aus der Opferentschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Waisenrente aus der Alterssicherung für Landwirte

Wer hat Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente?

Anspruch auf eine Halb- oder Vollwaisenrente haben eheliche und nichteheliche leibliche Kinder sowie adoptierte Kinder. Stiefkinder und Pflegekinder haben Anrecht, soweit sie sich in Ihrem gemeinsamen Haushalt aufgehalten oder Unterhalt bezogen haben.

Expertentipp:

Verstirbt ein Ehepartner nach der Scheidung, gilt er rechtlich als Vater des Kindes, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit dem Mann verheiratet war, aber auch dann, wenn der Säugling innerhalb von 300 Tagen nach Auflösung der Ehe durch den Tod des Mannes geboren wird. Selbst wenn der Vater nicht der leibliche Vater ist, zählt er als rechtlicher Vater, mit der Konsequenz, dass dem Kind Waisenrente zustehen kann.

Welche Voraussetzungen muss ein verstorbener Elternteil erfüllt haben?

Ihr Kind erhält eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der verstorbene direkte Verwandte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und in dieser Zeit Beiträge in die gesetzliche Versicherung eingezahlt hat. Auch der Nachwuchs von Beamten hat ein Recht auf Waisenrente, selbst wenn die Eltern nicht in die gesetzliche Versicherung eingezahlt haben. Die Bedingungen sind in § 48 SGB VI beschrieben.

Expertentipp:

Um die Wartezeit möglichst problemlos zu erfüllen, sollten Sie Ihr Versicherungskonto klären und eventuell noch nicht berücksichtigte Versicherungszeiten nachtragen lassen. So kann es sein, dass zum Beispiel Ausbildungszeiten oder Mutterschutzzeiten nicht oder nicht vollständig erfasst sind.

Gibt es Ausnahmen zur Wartezeit?

Tod vor Ablauf der Wartezeit

Erleiden Sie vor Ablauf der Wartezeit einen tödlichen Arbeitsunfall, besteht das Privileg auf Waisenrente bereits dann, wenn Sie wenigstens einen Monatsbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Tod eines jungen Elternteils

Verstirbt ein Angehöriger innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung seiner Ausbildung und hat er in den letzten zwei Jahren vor seinem Ableben wenigstens ein Jahr Beiträge zur Rentenversicherung geleistet, hat das Kind Anrecht auf eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei werden neben den Beitragszeiten auch Kindererziehungszeiten, Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlungen des Arbeitnehmers und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung angerechnet.

Haben Kinder von Selbstständigen Anspruch auf Waisenrente?

Sind Sie selbstständig, hat Ihr Nachwuchs kein Recht auf Waisenrente, soweit Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet haben. Allerdings haben Künstler, die über die Künstlersozialversicherungskasse bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Anrecht auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Haben Kinder von Freiberuflern Anspruch auf Waisenrente?

Soweit Sie als Freiberufler in einem Versorgungswerk pflichtversichert sind, hat die Waise im Falle Ihres Ablebens meist einen Waisenrentenanspruch gegen das Versorgungswerk. Details ergeben sich aus den jeweiligen Satzungen der Versorgungswerke.

Ab welchem Zeitpunkt hat mein Kind Anspruch auf die Waisenrente?

Die Befugnis zur Waisenrente entsteht mit dem Tag Ihres Ablebens. Sollten Sie bereits selbst eine Rente bezogen haben, wird die Waisenrente am ersten des auf Ihren Tod folgenden Monat bezahlt.

Kann mein Kind die Waisenrente rückwirkend erhalten?

Ihr Nachkomme kann die Waisenrente ab dem Zeitpunkt seiner Beantragung rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu zwölf Kalendermonate erhalten.

Bis zu welchem Alter erhält man Waisenrente?

Minderjährige Kinder erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Waisenrente. Darüber hinaus werden Waisenrenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, wenn Ihr Kind:

  • sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr,
  • den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder internationalen Freiwilligendienst im Sinn des Kindergeldrechts leistet oder
  • behindert ist, bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet und sich deshalb nicht selbst unterhalten kann.

In Übergangszeiten erhält man für höchstens vier Kalendermonate fortlaufend Waisenrente. Typischer Fall ist, dass Ihr Nachkomme 18 Jahre alt wird und kurz danach eine Berufsausbildung beginnt.

Expertentipp:

Eine Schulausbildung oder Berufsausbildung ist nur relevant, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert (§ 48 SGB VI).

Auf welcher Basis wird die Waisenrente berechnet?

Berechnungsbasis für die Waisenrente ist das Recht auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung zum Zeitpunkt des Ablebens eines Elternteils. Es kommt also nicht darauf an, welchen Rentenanspruch er bei Erreichen des Rentenalters gehabt hätte. Hat der verstorbene direkte Verwandte jedoch bereits eine Altersrente bezogen, ist dieser Rentenbetrag Grundlage für die Berechnung der Waisenrente.

Wie hoch ist die Waisenrente?

Halb- und Vollwaisenrente berechnen sich nach dem Grundbetrag, auf den persönliche Zuschläge aufgeschlagen werden. Grundbetrag und Zuschläge ergeben den Rentenanspruch.

  • Halbwaisen beziehen als Grundbetrag eine Halbwaisenrente in Höhe von 10 % der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils. Maßgebend ist die Versicherungsrente, auf die der Verstorbene Anrecht gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.
  • Für Vollwaise beträgt der Grundbetrag der Vollwaisenrente 20 %. Besteht infolge des Ablebens beider Erzeuger das Recht auf mehrere Waisenrenten, so wird nur die mit dem höchsten Betrag gezahlt.
  • Verstirbt der Elternteil vor Vollendung des 63. Lebensjahres, wird die Rente um einen Abschlag vermindert.

Zusätzlich werden über den Grundbetrag von 10 % / 20 % hinaus persönliche Beitragsleistungen des Elternteils berücksichtigt:

  • Für jeden Monat, für den der Verstorbene in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge geleistet hat, gibt es einen Zuschlag. Dabei werden echte Beitragszeiten vollständig als Zuschlagsmonate angerechnet. Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten schlagen nur zu einem bestimmten Anteil zu Buche. (§ 66 SGB VI)
  • Eckwertpunkte berücksichtigen den Zeitpunkt des Todes als Rentenbeginn.
  • Rentenartfaktor (§ 67 SGB VI).
  • Expertentipp:

    Volljährigen Waisen wird ihr Einkommen anders als vor dem Jahr 2015 nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Die Waise darf dann (anders als bei der Witwenrente) unbegrenzt hinzuverdienen. Allerdings werden die Waisenrenten als Einkommen bei der Berechnung von Sozialleistungen oder BAföG angerechnet. Soweit das den Grundfreibetrag des Einkommensteuerrechts überschreitet (Steuerfreibetrag in : EUR für Ledige), unterliegt der Betrag auch der Einkommensbesteuerung.

Wo und wie ist die Waisenrente zu beantragen?

Die Waisenrente muss man aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Hierfür gibt es ein spezielles Formular. Ist Ihr Nachwuchs 15 Jahre alt, kann das Kind den Antrag selber einreichen, vorher ist der gesetzliche Vertreter (überlebender Elternteil, Vormund) verantwortlich.

Expertentipp:

Die Formulare sind komplex. Es ist empfehlenswert, bei einer regionalen Beratungsstelle der Rentenversicherung vorzusprechen und dort den Antrag gemeinsam mit dem Berater auszufüllen. Auch wenn die Waise volljährig wird, muss sie die Verlängerung förmlich beantragen. Sie können aber auch einen unabhängigen registrierten Rentenberater in Anspruch nehmen, der Sie als gerichtlich geprüfter Experte im Rentenrecht über Ihre Rechte beraten kann.

Welche Unterlagen muss die Waise einreichen?

  • Formular der Deutschen Rentenversicherung
  • Geburtsurkunde
  • Anerkennungsurkunde, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • Antrag auf Kontenklärung, wenn Ihr Rentenkonto ungeklärte Versicherungsverläufe enthält,
  • Nachweis der Ausbildung (Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung), wenn Ihr Nachwuchs volljährig ist und über das 18. Lebensjahr hinaus Waisenrente beantragen möchte.

Wann hat mein Kind Anspruch auf eine Waisenrente aus der Alterssicherung für Landwirte?

Ihr Kind hat Anspruch auf eine Waisenrente aus der Alterssicherung für Landwirte, wenn der verstorbene Elternteil zu den nach §§ 1, 15 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) versicherten Personen gehörte. Pflichtversichert sind Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige (§ 48 SGB VI). Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Nach dem Tode eines Elternteils hat Ihr Kind Anspruch auf Voll- oder Halbwaisenrente, wenn es

  • nicht selbst Landwirt ist und
  • der verstorbene Elternteil die rentenrechtliche Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.

Wann hat mein Kind Anspruch auf eine Waisenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz?

Sollte Sie das Schicksal getroffen haben und Sie Opfer einer Straftat geworden sein, hat Ihr Kind Anspruch auf eine Waisenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz, wenn Sie durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen und tätlichen Angriff verletzt wurden und hierfür eine Versorgung aus der Opferentschädigung bezogen haben.

Die Waisenrente wird als Grundrente oder als Ausgleichsrente erbracht. Die Grundrente steht Ihrem Kind ohne Rücksicht seiner persönlichen Einkommensverhältnisse zu. Ausgleichsrente wird geleistet, wenn das anzurechnende Einkommen Ihres Kindes unter Einschluss seiner Freibeträge (§ 33 Bundesversorgungsgesetz) die Höhe der vollen Ausgleichsrente nicht übersteigt.

Die Grundrente beträgt monatlich:

  • 110 EUR für Halbwaisen
  • 204 EUR für Vollwaisen

Die volle Ausgleichsrente beträgt monatlich:

  • 192 EUR für Halbwaisen
  • 266 EUR für Vollwaisen

Wann hat mein Kind Anspruch auf eine Waisenbeihilfe?

Ihr Nachkomme hat als Vollwaise Anspruch auf eine Vollwaisenbeihilfe, wenn ein Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausscheidet, weil

  • das Ableben des versicherten Elternteils nicht direkte Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit war,
  • der verstorbene Elternteil zum Zeitpunkt seines Todes eine Verletztenrente von mindestens 50% der Vollrente als Schwerverletzter aufgrund einer Minderung seiner Erwerbsfähigkeit bezog und
  • das Kind mit dem verstorbenen Versicherten in häuslicher Gemeinschaft gelebt und überwiegend von ihm unterhalten wurde.

Ausblick

Ungeachtet etwaiger Ansprüche auf Waisenrente ist es immer ratsam, privat Vorsorge zu treffen und beispielsweise eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Für eine Versicherungssumme von beispielsweise 25.000 EUR zahlen Sie je nach Versicherungsgesellschaft und Ihrem Alter bei Abschluss der Versicherung ca. 150 EUR im Jahr. Auch so können Sie Ihren Nachkommen nachhaltig absichern.

Autor:  Volker Beeden

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!